Stoppen Sie die Verfassungsfeinde der Großen Koalition! Heute und morgen letzte Chance!
Wer die Sammelverfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung – die größte Massenbeschwerde in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte – noch unterstützen möchte, muss sich beeilen. Die Vollmachten müssen bis 24.12.2007 eingehen – dann läuft die Frist ab.
In Sachen geplanter Vorratsdatenspeicherung – das Gesetz ist am 9.11. vom Bundestag beschlossen worden – wird derzeit eine „Massen-Verfassungsbeschwerde“ von dem Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik zum Bundesverfassungsgericht vorbereitet, die bereits von zig-tausend Leuten unterstützt wird. Diese Verfassungsbeschwerde ist politisch gesehen eine Art „Unterschriftensammlung zum Bundesverfassungsgericht“, juristisch aber eine vollwertige Verfassungsbeschwerde; sie wird also im Namen all derjenigen erhoben, die sie unterstützen. Die Unterstützung setzt voraus, dass man den Anwalt zur Vertretung bevollmächtigt. Kosten fallen keine an – auch wenn die Verfassungsbeschwerde verloren gehen sollte!
Erstbeschwerdeführer sind:
Prof. Dr. Christoph Gusy (Universität Bielefeld),
RA Dr. Rolf Gössner (Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte),
Dr. Patrick Breyer (AK Vorratsdatenspeicherung)
So geht’s:
Informationen unter: www.vorratsdatenspeicherung.de
1) Ausfüllen: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/?/content/view/51/70/ und absenden
2) Vollmacht GLEICH ausdrucken
3)Vollmacht GLEICH ausfüllen
4) und GLEICH via POST wegschicken
WICHTIG: DIE VOLLMACHT muss unterschrieben und postalisch versendet werden.
Die Verfassungsbeschwerde wird eingelegt, sofern/sobald der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet und dieses im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird (vergleiche dazu das Schreiben des AK Vorratsdatenspeicherung an Bundespräsident Horst Köhler).
Internationale Liga für Menschenrechte
Kontakt: rolf-goessner@ilmr.de
Gerhard Wisnewski
c/o Kopp Verlag, Bertha-Benz-Str.
72108 Rottenburg a.N.