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Luftsicherheitsgesetz vom BVG kassiert

Von Gerhard Wisnewski

Es war eine dringend notwendige Entscheidung, um drohenden Schaden von den Bundesbürgern abzuwenden. Etwas, was der frühere Bundesinnenminister Otto Schily eigentlich in seinem Amtseid versprochen haben müßte. Statt dessen strickte er eilfertig und mit heißer Nadel ein «Luftsicherheitsgesetz», das Hunderte von Menschen hätte in Gefahr bringen und die Menschenwürde bedrohen können. Und das an handwerklichen Mängeln kaum noch zu überbieten ist. Heute drehte das Bundesverfassungsgericht das Machwerk durch den juristischen Reißwolf.

In ihrer Urteilsbegründung (laut Pressemitteilung) erteilten die Verfassungsichter Schily Nachhilfe in Sachen Menschenwürde:

«Unter der Geltung des Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürdegarantie) ist es
schlechterdings unvorstellbar, auf der Grundlage einer gesetzlichen
Ermächtigung unschuldige Menschen, die sich in einer derart hilflosen
Lage befinden, vorsätzlich zu töten. Die Annahme, dass derjenige, der
als Besatzungsmitglied oder Passagier ein Luftfahrzeug besteigt,
mutmaßlich in dessen Abschuss und damit in die eigene Tötung einwilligt,
falls dieses in einen Luftzwischenfall verwickelt wird, ist eine
lebensfremde Fiktion. Auch die Einschätzung, dass die Betroffenen
ohnehin dem Tod geweiht seien, vermag der Tötung unschuldiger Menschen
in der geschilderten Situation nicht den Charakter eines Verstoßes gegen
den Würdeanspruch dieser Menschen zu nehmen. Menschliches Leben und
menschliche Würde genießen ohne Rücksicht auf die Dauer der physischen
Existenz des einzelnen Menschen gleichen verfassungsrechtlichen Schutz.
Die teilweise vertretene Auffassung, dass die an Bord festgehaltenen
Personen Teil einer Waffe geworden seien und sich als solcher behandeln
lassen müssten, bringt geradezu unverhohlen zum Ausdruck, dass die Opfer
eines solchen Vorgangs nicht mehr als Menschen wahrgenommen werden.»

Lesen Sie auch diesen umfangreichen Artikel:

/modules.php?name=News&file=article&sid=42

Lesen Sie in der Abteilung Dokumentation die Pressemitteilung des BVG:

/modules.php?name=News&file=article&sid=149

 

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