Würden Sie sich von dieser Frau abschießen lassen? Eh klar, lautet natürlich die Antwort. Wenn, dann von der flotten Ursula! Schließlich hat sie immer die Haare schön. Bei der Trauerfeier macht sie also garantiert eine gute Figur – versprochen. Spaß beiseite: Nach einer geplanten Grundgesetzänderung soll der Verteidigungsminister in Zukunft die Befugnis haben, ein von Terroristen gekapertes Flugzeug abschießen zu lassen. Allerdings nur dann, wenn ausschließlich Terroristen an Bord sind. Wie das gehen soll, das und mehr bleibt allerdings das Geheimnis der Großen Koalition…

Ursula von der Leyen/Von Koerner /MSC
»Wer ko, der ko«, heißt es in Bayern – wer kann, der kann. Nämlich das Grundgesetz ändern. Und da die Große Koalition mit ihrer 80-Prozent-Mehrheit im Bundestag vor Kraft kaum laufen kann, stemmt sie schon mal einige lang herbei gesehnte totalitäre Projekte und verwirklicht ein paar feuchte Träume von so genannten »Sicherheitspolitikern«. Ausgehend von der Fiktion des 11.9.2001, wonach angeblich ein paar Laienpiloten vier große Passagiermaschinen kaperten und drei davon präzise in ihre Ziele steuerten, kommt man nun auf den irren Plan zurück, solche Flugzeuge notfalls im Hauruck-Verfahren abzuschießen. Und weil das natürlich ganz schnell gehen muss, soll in Zukunft der Verteidigungsminister alleine über das Leben von Menschen bestimmen können. Beziehungsweise: die Verteidigungsministerin. Nach dem Motto: Erst mach ich mir die Haare schön…
Ursel schießt den Vogel ab
Nicht mehr das ganze Kabinett soll dann entscheiden müssen, wie bisher vom Bundesverfassungsgericht gefordert, sondern eine einzelne Person. Dabei könnte man in Wirklichkeit sogar das ganze Parlament abstimmen lassen. Bekanntlich geht das schneller, als Ursula überhaupt in die Strümpfe kommt. Besonders, wenn es darum geht, Bürgerrechte auszuhebeln, entscheidet nichts so schnell wie der Deutsche Bundestag – wenn es sein muss, auch in 53 Sekunden. Papperlapapp, denn schließlich müsste man die Truppe ja erst aus dem Urlaub, der Kneipe oder dem Kinder-Puff holen. Besser, man klingelt die Verteidigungsministerin zwischen Bad und Bett an und fragt, während sie sich das Gesicht eincremt: »Könnten wir da mal ein Flugzeug abschießen?« Logisch: Von der Leyen schießt den Vogel ab. Das kann sie schließlich am besten. Allerdings soll das nur gehen, wenn ausschließlich Terroristen an Bord sind. Also nie. Denn dass die finsteren Terrorbuben ein Flugzeug glatt ohne Piloten und Passagiere entführen, dürfte eher selten vorkommen.
Schilda lässt grüßen. Oder geht es etwa um kleinere Maschinen, die nur von Terroristen gesteuert werden? Dann würde sich immer noch die Frage stellen, was eigentlich mit den Trümmern ist, wenn das Gerät über einem Ballungsgebiet abgeschossen wird. Werden die Trümmeropfer dann auch noch schnell zu Terroristen erklärt? Oder anders gefragt: Hat in dieser Bundesregierung eigentlich jeder seinen Doktortitel geklaut? Wenn ja, macht das allerdings auch nichts, denn wenn einem Minister der erschwindelte Doktor aberkannt wird, bekommt er halt einen Ehrendoktor – zum Beispiel von der Uni Lübeck. Und zwar mit Festakt. Ruckzuck, steht das »Dr.« wieder vor dem Namen! Was nur beweist, dass man sich mit einem Ehrendoktor dieser Universität in Zukunft den Allerwertesten abwischen kann.
Aber ich schweife ab. Die Wahrheit ist: Einen Terroranschlag, wie es ihn angeblich am 11.9.2001 gegeben hat, kann man gar nicht durch einen Abschuss verhindern. Und zwar deshalb nicht, weil man gar nicht weiß, was die Terroristen mit einer entführten Maschine vorhaben. Ihre Absichten verraten werden sie schließlich kaum. Wahrscheinlich ist man deshalb auf Vermutungen angewiesen, etwa wenn sich das Flugzeug markanten Zielen nähert. Vermutungen reichen aber nicht aus, um eine so einschneidende Maßnahme zu treffen. Selbst wenn die Absicht feststünde, wäre nicht klar, ob das Flugzeug sein Ziel überhaupt treffen würde. Das weiß man schließlich erst, enn es eingeschlagen ist. Und anders, als die Hollywood-Dramaturgie des 11.9. glauben machen will, ist das eher unwahrscheinlich. Denn schließlich müssen die Terroristen sowohl die Nerven als auch das Know-How besitzen, um in das Ziel zu fliegen. Und das ist nicht etwa selbstverständlich, wie uns durch den 11.9. vorgegaukelt wurde, sondern sehr weit hergeholt.
Tarnung für totalitäre Maßnahmen
Der angeblich geplante Abschuss von Terrorflugzeugen ist daher nur ein Medienspektakel, mit dem man die allseits bekannte Hollywood-Inszenierung nutzen will, um etwas Grundsätzliches durchzudrücken: den Einsatz der Bundeswehr im Inneren auf Befehl eines Diktators, in diesem Fall des so genannten »Verteidigungsministers«. Anhand des 9/11-Spektakels wird das die Bevölkerung schon schlucken, lautet das Kalkül. Damit soll in einem wie auch immer gearteten Ernstfall der Verteidigungsminister die Befugnis zum Einsatz der Streitkräfte im Inneren bekommen.
Bisher dürfen die Streitkräfte laut Verfassung nur bei Unglücksfällen und Naturkatastrophen helfen (Artikel 35 Grundgesetz). Und das ist auch der Grund, warum der Einsatz der Bundeswehr im Inneren auf der Grundlage des so genannten Luftsicherheitsgesetzes verfassungswidrig ist. Denn dort wird ein terroristischer Angriff (etwa mit Flugzeugen) einfach zum »Unglücksfall« nach Artikel 35 Grundgesetz umdefiniert. Nur so kann der Einsatz der Armee im Inneren gerechtfertigt werden.
Plumpe Taschenspielertricks
Dieser plumpe Taschenspielertrick geht so: Liegen aufgrund eines schweren »Luftzwischenfalls« Tatsachen vor, die »die Annahme begründen, dass ein besonders schwerer Unglücksfall« nach Artikel 35 des Grundgesetzes bevorsteht, können die Streitkräfte »zur Verhinderung dieses Unglücksfalles eingesetzt werden« (Luftsicherheitsgesetz). Schon das ist in sich Nonsens, da sich »Unglücke« oder »Unfälle« regelmäßig dadurch auszeichnen, dass sie sich nicht vorhersehen lassen. Und in dem genannten Grundgesetzartikel 35 geht es nun mal nicht um bewusste (Terror-) Angriffe, sondern um Unglücksfalle und Naturkatastrophen.
Des Weiteren ergibt sich aus dem Abschnitt des Luftsicherheitsgesetzes, dass die Bundeswehr neuerdings aufgrund einer bloßen Annahme im Inneren eingesetzt werden soll – und nicht, wie bisher möglich, aufgrund einer eingetretenen Tatsache, wie etwa einer Naturkatastrophe. Annehmen kann ein Minister freilich, was er will; niemand kann ihn hinterher dafür zur Rechenschaft ziehen, und Irren ist schließlich menschlich. Die Frage ist nur, wer sich ernsthaft auf die Annahmen eines unserer Minister verlassen wollte. Das Rätsel besteht darin, wie das Bundesverfassungsgericht diesen tumben Schwindel überhaupt durchgehen lassen konnte – wenn auch mit der Einschränkung, dass die gesamte Bundesregierung einem solchen Einsatz zustimmen müsse. Einmal mehr wirft das ein Schlaglicht auf diese so genannten »Verfassungshüter«.
Tatsache ist: Ein einfaches Gesetz kann den Grundgesetzartikel gar nicht aushebeln, auch nicht mit solchen Hütchenspielereien. Deshalb möchte man diesen Geburtsfehler in Gestalt des Luftsicherheitsgesetzes nun auch mit der GroKo-Mehrheit in der Verfassung reparieren. Je nachdem, wie man den Verfassungsartikel formuliert, werden davon auch andere »Unglücksfälle« erfasst. Und wie man sieht, werden »Unglücksfälle« neuerdings sehr frei interpretiert. Dass es sich dabei um ein Remake des 11.9. handelt, ist dabei eher nicht zu erwarten. Schon eher geht es um Aufstände oder Demonstrationen und deren (mögliche!) Folgen. Denn in Wirklichkeit sitzen die Terroristen aus Sicht der Bundesregierung nicht in den Cockpits irgendwelcher Flugzeuge, sondern mitten in der Bevölkerung. Das eigene Volk ist schließlich der Feind, vor dem sich eine Diktatur am meisten fürchtet.
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Gerhard Wisnewski
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