Sucht die NATO – nachdem es im UN-Sicherheitsrat nicht klappt, Russland und China zu überzeugen – mit einem provozierten Abschuss eines Kampfjets nun den ganz plumpen Weg nach Syrien? Nach dem Motto: Kampfflugzeug rein, Abschuss abwarten, Krieg erklären? Mal sehen. Sieht man sich den NATO-Vertrag an, kann das eigentlich nicht klappen…
Im Forum von Spiegel Online ist der Krieg schon ausgebrochen: »Darauf haben wir seit vielen Monaten gewartet«, schreibt da ein »johnny01« in bester Kriegsrhetorik über den Abschuss eines türkischen Kampfflugzeugs in der Nähe der syrischen Küste:
»Der Abschuss des türkischen Kampfjets ist ein klarer Bündnisfall – Angriff auf einen NATO-Partner. Nun hat die NATO die juristische Legitimation, in Syrien einzugreifen, um den Völkermord zu beenden.«
Und ein »FidelCastor2« meint:
»Ob das von syrischer Seite wirklich so gut überlegt war. Zumindest stehen der Nato damit ›formale‹ Optionen offen, die man vor ein paar Stunden nicht für möglich gehalten hat.«
Wenn sich noch irgendjemand um internationales Recht kümmern würde, könnte man ja nun den NATO-Vertrag zu Rate ziehen. Egal, versuchen wir’s mal: Ist der Abschuss des türkischen Kampfflugzeugs am 22. Juni 2012 vor Syrien der »Bündnisfall«? Laut Artikel 5 NATO-Vertrag ist dafür »ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere« der Vertragsparteien »in Europa oder Nordamerika« erforderlich – wozu Syrien oder die syrische Küste schon mal nicht gehören.
Genauer: Ein Angriff liegt laut Artikel 6 dann vor, wenn
Infrage käme, wenn überhaupt, dann nur Punkt 4, da sich Syrien nördlich des Wendekreises des Krebses befindet.
Allerdings ist Syrien nicht irgendein Gebiet oder Niemandsland, sondern ein souveräner Staat, in dessen Hoheitsgebiet niemand ohne Genehmigung eindringen darf – schon gar nicht eine Militärmaschine. Der Bündnisfall ist also hinfällig, wenn das jeweilige NATO-Mitglied der »Aggressor« sein sollte, in diesem Fall in Gestalt der türkischen Militärmaschine. Sollte diese ohne Genehmigung in syrisches Hoheitsgebiet eingedrungen sein (Luftraum über Landmasse plus Hoheitsgewässer), durfte sie von Syrien abgeschossen werden. Und tatsächlich räumte die Türkei laut Zeit Online vom 23. Juni 2012 ein, »es sei möglich, dass das Flugzeug den syrischen Luftraum verletzt habe bevor es abgeschossen wurde. Möglicherweise sei der Jet aufgrund seiner hohen Geschwindigkeit versehentlich für kurze Zeit in den syrischen Luftraum eingedrungen, sagte der türkische Präsident Abdullah Gül.«
Wenn das NATO-Mitglied dies selbst einräumt, ist die Verletzung des Luftraums unstrittig und damit der Bündnisfall definitiv vom Tisch. Wobei die Türkei sich zwar darauf hinaus redet, dass »ein solches kurzzeitiges Überfliegen von Staatsgrenzen gerade über dem Meer« bei Kampfjets »Routine« sei und »ohne böse Absicht« geschehe. Doch das kann nicht greifen. Denn die Atmosphäre zwischen Syrien und der Türkei ist schließlich äußerst angespannt. Die NATO ist inzwischen der potenzielle Feind. Aufgrund der hohen Geschwindigkeit eines Kampfjets und der geringen Ausdehnung des Landes gibt es nur ganz geringe Vorwarnzeiten. Zeit für Nachfragen oder Verhandlungen bleibt da keine. Anders wäre das vielleicht bei einem Schiff, aber ein Kampfjet überwindet die Entfernung zwischen der Grenze der syrischen Hoheitsgewässer und den ersten Küstenstädten in null Komma nichts. Wenn die Verteidigungskräfte überhaupt eine Chance haben wollen, haben sie keine Wahl: Die Kommandeure müssen im Moment der Grenzverletzung den Befehl zum Abschuss geben.
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Gerhard Wisnewski
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