Wussten Sie schon: Ayatollahs sind nicht nur tollwütige Turbanträger, sondern können auch hellsehen. Doch, wirklich. Nehmen wir beispielsweise die angebliche »Todesfatwa« eines iranischen Großayatollahs gegen den in Deutschland lebenden Rapper Shahin Najafi. Laut unseren »Qualitätsmedien« soll der Ayatollah Najafi zum Tode verurteilt haben (»Todesfatwa«), weil sich dieser in einem Lied über den zehnten Imam der Schiiten, Imam Naqī, lustig gemacht habe. Das Dumme ist nur: Die angebliche Todesfatwa erschien bereits zwei Wochen vor dem Schmuddel-Song….
Rechtsgutachten zur Apostasie im Islam/Von al-Azhar, the Egyptian Supreme Council for Islamic Affairs
Erst kommt die Bild-Zeitung, dann fallen die Bomben: Eifrig sind die Medien dabei, der NATO den Weg zu ebnen und Hass gegen den Iran zu säen. Jüngste Trash-Nachricht unserer »Qualitätsjournalisten«: »Ajatollah ruft zum Mord an Rapper auf«. So lautete eine Bild-Meldung vom 9. Mai 2012. Inhalt: Ein hoher iranischer Geistlicher soll in einer »Fatwa« (islamisches Rechtsgutachten) einen Mordaufruf gegen einen in Deutschland lebenden Rapper namens Shahin Najafi erlassen haben. Grund laut Bild-Zeitung: »Der 31-jährige Musiker soll in seinem Song ›Imam Naghi‹, den zehnten Imam der schiitischen Muslime, beleidigt haben. Die Nachrichtenagentur Fars berichtet, dass Großajatollah Ali Safi-Golpajegani das Lied als Blasphemie deutet.« Mit dem Todesdekret seien nicht nur Schiiten, »sondern auch andere Muslime aufgerufen, den Musiker zu ermorden und ›für immer in die Hölle zu schicken‹«.
Schlimm, das. Und das fand natürlich auch der Rest der deutschen »Qualitätsmedien«: »Ayatollah setzt Kölner Musiker auf die Todesliste«, hatte auch die Westdeutsche Zeitung recherchiert. »Kölner Rapper will trotz ›Todesurteil‹ weitersingen«, tröstete uns die Nachrichtenseite Express.de. Doch das ist nur halb so mutig wie es scheint, denn in Wirklichkeit handelt es sich bei dem Rechtsgutachten des Großayatollahs gar nicht um ein »Todesurteil«. Besorgt man sich die Fatwa von Großajatollah Ali Safi-Golpajegani, stellt man fest, dass dort weder der Rapper Shahin Najafi noch die Todesstrafe genannt wird.
| Bild-Hetze gegen iranischen Ayatollah |
Doch der Reihe nach: Im Islam kann jeder Gläubige einem Ayatollah eine Rechtsfrage oder ein Rechtsproblem vorlegen. Wobei es sich allerdings um Glaubensrecht und nicht um weltliches, also beispielsweise Strafrecht, handelt. Das geht auch gar nicht, da jeder Ayatollah das Glaubensrecht auf seine Weise auslegen kann, weshalb es auch oft einander widersprechende Fatwas gibt. Die Antwort eines Ayatollahs kann daher auch kein weltliches Urteil mit weltlichen Konsequenzen sein. Vielmehr stellt der Ayatollah fest, ob es sich bei dem Gegenstand der Frage um eine »Sünde« handelt oder nicht. So legen Muslime dem Ayatollah ihrer Wahl häufig Probleme des religiösen Alltags vor – vereinfacht etwa: »Darf ich mit einer fremden Frau alleine auf einer Parkbank sitzen?« Auf diese Weise wurde auch der Großayatollah Ali Safi-Golpajegani zu Rate gezogen. In diesem Fall lautete die Frage:
»Einige, die sich größtenteils aus Anti-Revolutionären im Ausland zusammensetzen, wurden beauftragt, im Internet auf ihren Seiten und Blogs einfach so den unterdrückten Imam der Schiiten, Imam Hadi (a.), zu beschimpfen und zu verunglimpfen (Erstellung von Schmähungen, Lügen, Karikaturen, Witzen…). Wie sieht Ihr Urteil aus?
Antwort: Falls sie die geehrte Person (a.)(des Imams) verunglimpft und beleidigt haben, so sind sie vom Glauben abgefallen (Mortad), Allahu a’lam (und Allah ist allwissend).
1. Jumada al-Thani 1433
| Angebliche Todesfatwa von Großajatollah Ali Safi-Golpajegani |
So, so – »vom Glauben abgefallen«. Mehr steht in der Fatwa nicht drin. Zwar ist das im Islam tatsächlich eine »Todsünde« – aber nicht nur da, sondern auch nach dem katholischen Katechismus. Allerdings heißt das weder, dass nun in allen Hauseingängen ermordete Katholiken herumliegen würden, noch dass sich in Deutschland ein iranisches Todeskommando an die Fersen eines beklagenswert minder begabten Rappers heften würde. Wenn dem so wäre, wäre die Welt voller gemeuchelter Muslime, denn natürlich fallen auch im Islam jede Menge Menschen »vom Glauben ab«. Vielmehr sind diese Glaubensurteile eben nicht mit weltlichen Urteilen gleichzusetzen. Sie können sich zwar decken (zum Beispiel bei Mord), haben aber nicht dieselben weltlichen Konsequenzen.
Dabei ist das in diesem Fall noch nicht einmal der eigentliche Punkt. Denn erstens bezieht sich die Fatwa ja gar nicht auf eine bestimmte Person, weshalb auch der Name des Rappers Najafi überhaupt nicht vorkommt. Zweitens datiert die Fatwa vom »1. Jumada al-Thani 1433«. Umgerechnet in unseren Kalender ist das der 23. April 2012. Und da war Najafis Schmähsong auf den islamischen Imam Naqī noch gar nicht erschienen. Das geschah erst am 7. Mai 2012.
Das Problem ist, dass die kapitale Ente nicht nur von dem Trash-Blatt Bild-Zeitung verbreitet wurde. Vielmehr ist die Affäre ein weiterer Beweis, dass man auch unseren »seriösen« Medien nicht über den Weg trauen kann. So wurde der Blödsinn auch vom Kölner Stadtanzeiger, von Stern Online, Welt Online und sogar tagesschau.de verbreitet: »Großajatollah ruft zum Mord auf: Iranische Todes-Fatwa gegen Rapper aus Köln«, titelte die Webseite der angesehenen Nachrichtensendung am 10. Mai 2012.
Was nur beweist, dass unsere Medien skrupellos Hass und Krieg herbei schreiben. Den Rapper selbst dürfte die kostenlose Riesen-PR kaum gestört haben. Auf YouTube bekam sein bescheidenes »Kunstwerk« bereits in wenigen Tagen über 350.000 Klicks…
Hier etwas »Gegengift«:
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