
Tja, der Osama – das ist vielleicht ein Schlingel: Schleicht sich in ein Sperrgebiet, wo jeder Anwohner beim Betreten seinen Ausweis vorzeigen muss, und wohnt dann jahrelang dort, ohne dass irgendjemand etwas davon mitbekommt. Ausser natürlich sein Fast-Namensvetter Obama. Anders als die unmittelbaren Nachbarn hat der aus den fernen USA Wind davon bekommen, dass dort, und nur dort, sein Staatsfeind Nr. 1 sitzt. Fliegt hin, schiesst – und bingo: Volltreffer! Beweise? Na ja – die ersten Fotos waren gefälscht, weitere Bildbeweise gibt es erstmal nicht, und die Leiche ist dummerweise auch weg.
Ausser sehr viel heisser Luft ist also erstmal nichts zu erkennen. Sehen und lesen Sie hier ein Al-Dschasira-Interview mit einem Anwohner aus Abbottabad, Pakistan, der nicht glaubt, dass Osama wirklich seit Jahren als Nachbar neben ihm wohnte.
Pakistan: Nachbar glaubt nicht an Anwesenheit Osamas
Manuskript
Osama bin Laden? Hier in Abbottabad? Kaum zu glauben. Der Nachrichtensender Al-Dschasira fragt seinen Korrepondenten, ob die Leute jetzt schon ein bisschen Zeit hatten, das alles zu verdauen, dass der meistgesuchte Mann der Welt direkt vor ihrer Nase lebte.
Naja, die Reaktionen auf die Nachricht, dass Osama bin Laden direkt vor ihrer Haustür aufgespürt und getötet wurde, seien gemischt gewesen, meint der Mann. Von verwirrt über durcheinander bis belustigt sei alles dabei gewesen, dass Amerikas meistgesuchter Flüchtling, der Mann hinter den Anschlägen des 11. September, hier in ihrer Stadt war.
Er habe hier einen Augenzeugen namens Jahingir. Es ist ein unmittelbarer Nachbar von dem angeblichen bin Laden:
«Hallo Jahingir, in den frühen Morgenstunden haben Sie Explosionen gehört, erzählen Sie mir, was Sie sahen.»
Er sei noch auf gewesen nachts um eins und habe über Skype mit einem Freund in England gesprochen, als er plötzlich dieses Helikoptergeräusch gehört habe, erzählt der Nachbar. Er sei auf das Dach seines Hauses gegangen und habe den Helikopter gesehen. Natürlich war es stockdunkel, bis auf all die Scheinwerfer. Er glaubt, es könnte ein Apache-Helikopter gewesen sein. Der habe zu schiessen begonnen, sei verschwunden, zurückgekommen und habe nochmals einige Minuten geschossen. Schließlich, etwa um 1.15 Uhr, habe es eine grosse Explosion gegeben.
Was er am Morgen gedacht habe, als er hörte, dass es eine Aktion der Vereinigten Staaten war, bei der sie Osama bin Laden töteten, will der Reporter wissen.
«Nun, ich sah die Nachrichten, und sie sprachen von Osama bin Laden. Ich war schockiert. Und um ehrlich zu sein: ich wohne hier schon mein ganzes Leben, und Sie wissen ja: wenn jemand Neues in Ihre Strasse kommt, wissen Sie Bescheid… Sie bekommen das mit. Ich habe gar nichts dergleichen gesehen. Ich kann das nicht glauben.»
Leute in der Nachbarschaft hätten das Haus verdächtig gefunden, sagt der Korrespondent und fragt: «Ist Ihnen irgendetwas an dem Haus verdächtig vorgekommen?»
«Um ehrlich zu sein, ich gehe jeden Abend von meinem Haus an dem Haus von Osama bin Laden vorbei zu meinem anderen Haus, das ich vermietet habe. Jeden Abend gehe ich da mit meiner Frau vorbei. Ich habe nie etwas dergleichen bemerkt, und deshalb glaube ich das auch nicht. Und um ehrlich zu sein: Es ist nicht wahr. Osama? Vielleicht irgendwelche anderen Leute, aber Osama ist schliesslich kein Vogel, der von oben kommt und sich dort niederlässt. Denn dies ist ein Sperrgebiet. Wenn wir hier reinkommen, fragt uns das Militär jedesmal nach unserem Ausweis. Also, das kann man nicht glauben.»
Na, vielen Dank, Osama bin Laden? Fehlanzeige.
Ende Manuskript
Von Gerhard Wisnewski
Will Verteidigungsminister Franz-Josef Jung im Falle von Auslandseinsätzen der Bundeswehr auch den Notstand im Inneren ausrufen? Diesen Verdacht legt jetzt ein Artikel der Ost-West-Wochenzeitung Freitag nahe. Danach will Jung den sogenannten Verteidigungsfall im Grundgesetz neu definieren, «um Auslandseinsätze der Bundeswehr zu legitimieren. Schon Vorgänger Struck hätte klargestellt, dass Deutschland auch am Hindukusch verteidigt werde.»
Sollte dies erleichtert werden und der Verteidigungsfall künftig schon dann eintreten, wenn unsere amerikanischen Freunde Deutschland irgendwo auf dem Globus zu den Waffen rufen, könnte auch die Ausrufung des inneren Notstandes erleichtert werden, meint jedenfalls Freitag: «Denn zugleich mit der im Abschnitt Xa des Grundgesetzes geregelten Ausrufung des Verteidigungsfalls tritt nämlich die so genannte ‚Notstandsverfassung‘ in Kraft.»
Danach würden im Verteidigungsfall die in Friedenszeiten geltenden Rechtsnormen außer Kraft gesetzt, so Freitag. Ab dann gelte «Kriegsrecht»: «Mit den ‚Notstandsbestimmungen‘ geht unter anderem die Befehlsgewalt über die Bundeswehr auf den Bundeskanzler über, es tritt eine zivile Dienstleistungspflicht für alle Staatsbürger in Kraft, die Grund- und Bürgerrechte werden eingeschränkt. Darüber hinaus verlängern sich automatisch Legislaturperioden und Amtszeiten, und zwar über das Ende des Verteidigungsfalls hinaus um sechs Monate. Schließlich kann die Bundesregierung die Bundespolizei, soweit es die Verhältnisse erfordern, nach eigener Maßgabe bundesweit einsetzen, während für die Streitkräfte eine gesonderte Wehrstrafgerichtsbarkeit gilt. Was Minister Jung mit seiner Verfassungsrevision verlangt, ist nichts Geringeres als ein Frontalangriff auf das demokratische Fundament des Staates. »
http://www.freitag.de/2006/15/06150101.php
Gerhard Wisnewski
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72108 Rottenburg a.N.