Das seltsame Schicksal der am 3. Juli 2010 tot aufgefundenen Jugendrichterin Kirsten Heisig lässt viele nicht ruhen. Über 200 E-Mails und Briefe gingen nach der Auskunft der Staatsanwaltschaft im Fall Heisig bei mir ein. Darunter waren deutlich erkennbar auch Stellungnahmen von Polizeibeamten. Die ausführlichste stammt von einem Kriminalhauptkommissar, der auch Erfahrung mit Mordermittlungen hat. Auch er hat die »Ermittlungsergebnisse« der Staatsanwaltschaft Berlin sorgfältig gelesen. Sein Fazit: »Ich sehe nur Fakten, die gegen einen Suizid sprechen.«
| Abgesägter Ast am »Todesbaum« von Heisig |
Der Brief trägt keinen Absender und keine Unterschrift: »Sehr geehrter Herr Wisnewski,
ich bin Kriminalbeamter in einer deutschen Großstadt und habe die Ereignisse rund
um das Verschwinden von Kirsten Heisig aufmerksam verfolgt. Ich habe In meinen
vielen Berufsjahren in so manchem Todesermittlungsverfahren mitgearbeitet und
kenne mich daher in diesem Arbeitsbereich der Kripo aus.«
Nun kann das natürlich jeder sagen. Allerdings erkennt man an dem fünfseitigen Papier schnell die Ausdrucks- und Vorgehensweise des Profis – was man von der »Auskunft« der Staatsanwaltschaft Berlin über den Todesfall Heisig nicht behaupten kann.
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| Auszug aus dem Brief eines Polizeibeamten |
Für den Kripomann ist ausgemacht, dass der Fundort der Leiche von Kirsten Heisig wie ein Tatort hätte behandelt werden müssen. Dass das die Berliner Behörden genauso gesehen haben, beweist die Hinzuziehung der Mordkommission. Umso erstaunlicher ist allerdings, was diese Mordkommission abliefert. Fast alle in einem ordentlichen Tatortbefundbericht zu erwartenden Angaben fehlen in dem von der Staatsanwaltschaft Berlin wörtlich zitierten Bericht der Mordkommission – und die vorhandenen Angaben sind nicht professionell aufbereitet.
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| Auszug aus dem Brief eines Polizeibeamten |
Besonders auffällig findet der Kripomann die laienhafte Beschreibung des Tatorts, bei der alles »unprofessionell durcheinander gemischt« wird. Besonders entlarvend ist zum Beispiel der Satz:
»In der Jacke wurde noch ein Autoschlüssel festgestellt.«
So würde vielleicht Lieschen Müller einen Leichenfund beschreiben, nicht aber eine Mordkommission. In einem sogenannten Tatortbefundbericht wird alles separat beschrieben, und zwar fein säuberlich und detailliert. Normalerweise würde hier beispielsweise stehen:
»In der Strickjacke, Material Schurwolle, Marke ›H+M‹, Farbe rot, Größe 40, wurde in der rechten Außentasche in einem braunen Lederetui ein Autoschlüssel mit schwarzem Plastikgriff, Aufdruck ›VW‹, festgestellt.«
In einem ordentlichen Tatortbefundbericht, so der Polizeibeamte, »wird der Körper der Leiche beschrieben, separat werden die Kleidung und Schmuck beschrieben. Und dann bitte präzise. Z. B.: am rechten Ringfinger fand sich ein breiter goldener Ring mit Gravur XY, am linken Handgelenk wurde eine silberne analoge Armbanduhr Marke X getragen, Lederarmband, abgelesene Uhrzeit usw.«
Statt dessen heißt es im Bericht der Berliner Mordkommission nur:
»… ein Fingerring sowie eine Uhr wurde noch getragen …«
Je weiter man liest, umso abenteuerlicher wird das staatsanwaltschaftliche Dokument, zum Beispiel da, wo es um die Bergung der stark verwesten Leiche geht. Denn
»… dabei wurde der Körper durch die angeforderten Fahrer der Gerichtsmedizin gehalten, um nicht auf den Boden zu fallen …«
Das Urteil des Fachmannes: »Das ist keine Spurensicherung, sondern Spurenvernichtung«: »Bei uns trägt der Erkennungsdienst bei der Tatortarbeit bei Kapitaldelikten weiße Papieroveralls über der normalen Kleidung, damit keine falschen Spuren gelegt werden. Hier jedoch werden Faser- und Mikrospuren von den Kitteln der Mitarbeiter des Bestattungsinstitutes auf die Kleidung der Verstorbenen übertragen.«
Ganz davon abgesehen, dass nach dieser Beschreibung die Fahrer der Gerichtsmedizin nun penetrant nach Verwesung gestunken haben müssen, da dieser Geruch überall anhaftet.
Mit anderen Worten wird hier nicht das kriminalistische Handwerk einer Mordkommission ausgeübt. Entweder, weil daran kein Interesse bestand und/oder weil hier in Wirklichkeit (zumindest zum Teil) Laien am Werk waren.
Verdacht erregt in den Augen des Kripomannes auch die seltsame Aufhängesituation und der Umgang mit dem angeblichen Erhängungswerkzeug:
| Angeblicher Todesbaum von Kirsten Heisig |
»Die Leiche hing einen Meter vom Stamm entfernt an einem Ast, der sich am Ende nach unten biegen lässt (welcher Ast lasst sich nicht am Ende nach unten biegen?), es wurde ein 1,20 m langes Aststück samt Seilknoten sichergestellt.« Aber warum wurde das Ganze in die Gerichtsmedizin »und nicht in die KTU (Kriminaltechnische Untersuchungsstelle heißt das bei uns) gebracht? Dort hätte man feststellen können, ob z. B. das Seil unter Gewichtsbelastung durch den Körper über den Ast gezogen wurde (Art und Umfang des Faserabriebes des Kunststoffseiles in der Rinde auf der Oberseite des Astes).« Das heißt, ob jemand die lebende oder tote Heisig an dem Seil nach oben zog: »Dann hätte man eine klare Aussage über Mord oder Suizid fällen können.«
Kurz und gut: »Ich frage mich, ob hier Beweismittel gesichert oder vernichtet wurden …« Denn das »Beweismittel Ast« wurde ja damit zur falschen Stelle transportiert und ist daher wahrscheinlich nicht mehr zu gebrauchen. Damit ist auch die Aussage hinfällig, dass kein »Hinweis auf jegliche Art von Fremdverschulden« gefunden wurden. Wohl deshalb, weil in wesentlichen Bereichen offenbar gar nicht danach gesucht wurde.
Kommen wir zu der Frage, ob der nur etwa 60 bis 70 Meter von den nächsten Häusern entfernte Fundort von Heisigs Leiche am Heiligendamm auch der Todesort ist, das heißt, ob Heisig wirklich hier starb und seit ihrem Verschwinden und angenommenem Ableben am 28. Juni 2010 hing.
Antwort: Der Fachmann hält es für »undenkbar«, dass Heisigs verwesende Leiche mitten im Hochsommer fünf Tage in unmittelbarer Nähe einer Wohnsiedlung hing:
Die von der Staatsanwaltschaft angegebene »Leichenliegezeit von mehreren Tagen« bei hohen Außentemperaturen sei »mit enormer Geruchsentwicklung verbunden«. »Ich halte es für undenkbar, dass ein verwesender Leichnam so nahe bei der Wohnbebauung schon alleine wegen des Geruchs über mehrere Tage unbeachtet bleibt.« Damit sei eigentlich schon klar, »dass an der ganzen Sache etwas nicht stimmt. Man hätte den Leichnam nach kurzer Zeit finden müssen.«
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| Polizeilich angegebener Fundort der Heisig-Leiche |
Es gibt aber noch einen weiteren schwerwiegenden Grund, der gegen die tagelange Anwesenheit der Leiche an diesem Ort spricht – nämlich der fehlende »Tierfraß«. Obwohl in der Auskunft der Staatsanwaltschaft mehrmals von den »Fäulnisveränderungen« an der Leiche die Rede ist, werden Biss- und Fraßspuren von Tieren mit keinem Wort erwähnt. Dabei wären sie natürlich ein wichtiger forensischer Hinweis – erstens auf den Todesort, zweitens auf die Todeszeit. Fazit des Polizeibeamten: »Wenn es hier keine Spuren von Tierfraß gab, hat die Leiche dort nur kurz gehangen. Da es aber wie oben beschrieben deutliche Verwesungsanzeichen gab, muss sie vorher woanders gewesen sein. Also hat sie jemand an der Fundstelle dort hingehängt.«
Im Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin würden »Fakten« aufgeführt, »die ein Fremdverschulden des Todes von Kirsten Heisig angeblich ausschließen. Alle diese
›Fakten‹ sind keine Beweise, sondern Behauptungen. … Ich sehe nur Fakten, die gegen einen Suizid sprechen.«
Ein planvolles Vorgehen in Bezug auf einen Suizid ist nach den Worten des Kriminalbeamten ebenfalls nicht zu erkennen: »Was die StA Berlin als objektive Anhaltspunkte für ein planvolles Vorgehen von Frau Heisig in Bezug auf den eigenen Tod darstellt, beweist gar nichts. Zu ihrer Anwältin kann sie auch gegangen sein, weil sie sich bedroht fühlte. Zudem: Bei ihr wurde eine Überdosis Antidepressiva im Körper gefunden. ›Anti‹ heißt aber ›gegen‹ Depressionen. Wieso spricht das für einen Suizid?«
Am Schluss zieht der Beamte folgendes Fazit:
»Vorausgesetzt, die Zitate aus dem Bericht der MK sind echt, dann nehme ich zur Kenntnis, dass am Fundort von Frau Heisig eine voreingenommene Polizei, die nur
einen Suizid vorfinden wollte, spurenvemichtend unprofessionell gearbeitet hat (auf Anordnung? Von wem?). Die Fakten aus dem Bericht der StA, die ich hier jetzt nicht
wiederholen möchte, begründen den dringenden Tatverdacht, dass Frau Heisig am
Abend des 28. Juni ermordet wurde und ihr Leichnam kurz vor der Auffindung an den
Fundort verbracht wurde.«
Lesen Sie hier die gesamte Analyse des Kripobeamten
P.S.: Der Kripomann äußert sich hier vor dem Hintergrund seiner Erfahrung wie ein ganz normaler Bürger. Er war nicht mit dem Todesermittlungsverfahren Heisig befasst und verrät hier also keine Dienstgeheimnisse und zitiert nicht aus einer Akte – um einer Hausdurchsuchung gleich mal vorzubeugen.
Copyright © 2011 Das Copyright für die Artikel von Gerhard Wisnewski liegt beim Autor.
Von Hans Boës
Die neue Verpflichtung zur Veröffentlichung der Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten wird erst einmal auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben.
Nach erheblichen Skandalen um die Verstrickung verschiedener Abgeordneter mit dem RWE-Konzern, bei denen erhebliche Zahlungen ohne jedwede erkennbare Gegenleistung angenommen worden waren, wurde erheblicher Druck auf die Abgeordneten ausgeübt, nun ihre Nebentätigkeiten transparenter zu machen. (Probleme mit verdeckten Lobbyisten http://www.heise.de/tp/r4/artikel/19/19090/1.html)
Daraufhin hat sich noch der alte Bundestag zu einer Verschärfung der Verhaltensrichtlinien durchgerungen, die in einer neuen Geschäftsordnung des Bundestages niedergelegt worden sind. Danach müssen Abgeordnete, die mehr als 1000 Euro monatlich oder mehr als 10.000 Euro jährlich zusätzlich verdienen, dies beim Bundestagspräsidenten anzeigen, der die Einkünfte wiederum veröffentlicht. Dies sollte eigentlich zu einer größeren Transparenz und einer neuen Vertrauensbasis zwischen den Abgeordneten und ihren Arbeitgebern, den Wählern führen.
Aber noch vor Inkrafttreten der neuen Regelung gab es Kritik aus den Reihen einiger Abgeordneter. Und schon bei seiner Antrittsrede im Bundestag hatte der neue Bundestagspräsident Lammert im Zusammenhang mit der neuen Praxis von ?Übertreibungen» gesprochen, bei denen ?nachjustiert» werden müsse. Genau dies hat er jetzt getan, indem er erst einmal abwarten will, was die Klagen von sechs Abgeordneten beim Bundesverfassungsgericht ergeben. Das kann nach Einschätzung von Experten Jahre dauern.
Lammert hat damit offenbar endlich einen Vorwand gefunden, mit dem er die Veröffentlichung der Abgeordnetenbezüge aus Nebentätigkeiten verhindern kann. Schon vor Wochen hat er sich nur nach erheblichen Protesten aus der Bevölkerung dazu durchringen können, die Ausführungsbestimmungen zu der neuen Geschäftsordnung des Bundestages zu veröffentlichen und an die Abgeordneten zu verschicken.
?Die klagenden Abgeordneten haben bei Gericht nicht einmal einen Eilantrag gestellt. Es scheint Herrn Lammert ausschließlich um eine Verzögerung der Veröffentlichungspflicht zu gehen», schreibt Dagmar Schröder von Transparency International. (http://www.transparency.de/2006-03-12_Abgeordnete.892.0.html)
In der gemeinsamen Presseerklärung von Campact, Transparency International und LobbyControl heißt es weiterhin:
Besonders pikant: Auf Nachfrage von LobbyControl hat die Bundestagsverwaltung bestätigt, dass alle Angaben zu den Nebentätigkeiten der Abgeordneten unter Verschluss bleiben sollen. Das betrifft auch die bisher gängige Veröffentlichung von Posten in Vorständen, Aufsichtsräten, Vereinen oder Stiftungen, die nicht von der anhängigen Klage betroffen ist. ?Das Vorgehen von Herrn Lammert bedeutet einen Rückschritt in Sachen Transparenz, obwohl vom Bundestag eine Ausweitung beschlossen wurde ? ein grotesker Vorgang», kritisiert Ulrich Müller von LobbyControl.
Damit wird deutlich, dass es hier nicht um die Rechtssicherheit einiger Abgeordneter geht, sondern darum, in einer konzertierten Aktion einiger Abgeordneter, die gerade erst vom Bundestag verabschiedete Offenlegungspraxis möglichst bald wieder in der Versenkung verschwinden zu lassen.
Vollkommen unverständlich wird das Verhalten von Herrn Lammert und der sechs Abgeordneten, wenn man bedenkt, daß der Bundestag vor noch nicht allzu langer Zeit dafür gesorgt hat, daß die Konten aller Bürger vom Finanzamt durchleuchtet werden können, das Bankgeheimnis also stillschweigend abgeschafft worden ist. Außerdem wurde im vergangenen Jahr vom Bundestag gerade beschlossen (http://www.bmj.bund.de/media/archive/991.pdf), dass die Vorstände der großen Aktiengesellschaften alle ihre Bezüge offen legen müssen, um Korruption in der Wirtschaft vorzubeugen. Und jetzt wollen die Abgeordneten noch nicht einmal über die Höhe ihrer eigenen Nebeneinkünfte Rechenschaft ablegen? Das ist doch lächerlich.
So verwundert es eigentlich nicht, wenn schon im Jahr 2002 nach einer Umfrage der Arbeitsgruppe Perspektive Deutschland (http://www.perspektive-deutschland.de/files/presse_2003/EDIT_PM_polit_System.pdf) das Vertrauen der Deutschen in die Politiker fast auf dem Nullpunkt angekommen war:
?Das Vertrauen in die politischen Institutionen hat einen dramatischen Tiefstand erreicht. Bundestag und Parteien haben kaum noch Rückhalt in der Bevölkerung: Nur drei Prozent der Bundesbürger vertrauen den politischen Parteien. 57 Prozent bewerten ihre Aufgabenerfüllung als schlecht und 80 Prozent sehen bei ihnen dringenden Verbesserungsbedarf. Ihre Forderungen: mehr Transparenz und Leistungskontrolle.»
Gerade das aber wird durch den erneuten Vorstoß von Herrn Lammert und seinen fünf Kollegen und der einen Kollegin ad absurdum geführt. Statt für mehr Transparenz zu sorgen, kann nun erst einmal wieder im alten Stil weiter gekungelt und gemauschelt werden.
Die Online-Aktionsplattform Campact (www.campact.de) hat denn auch gleich zu einer Email-Aktion gegen den neuen Schachzug von Herrn Lammert aufgerufen. Und die Organisation Transparency International berichtet, dass in drei Tagen schon mehr als 2000 Menschen an der gemeinsamen Kampagne teilgenommen haben. (http://www.transparency.de/2006-03-16_Abgeordnete.893.0.html).
Der Staatsrechtler von Armin geht sogar davon aus, dass Herr Lammert mit seiner Verzögerungstaktik zum offenen Gesetzesbruch aufruft: (http://www.campact.de/nebenekft/home)
?Die Entscheidung von Bundestagspräsident Lammert, vorerst keine Angaben zu Nebeneinkünften der Bundestagsabgeordneten zu veröffentlichen, stellt die Ankündigung eines offenen Gesetzesbruchs dar. § 44a des Abgeordnetengesetzes sowie die Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete verlangen zwingend die Veröffentlichung der Angaben. Der Bundestagspräsident ist nicht befugt, die Anwendung des Gesetzes auszusetzen. Das könnte allenfalls das Bundesverfassungsgericht.»
Fragt man sich doch, was haben Herr Lammert und seine fünf Kollegen sowie eine Kollegin eigentlich zu verbergen? Und für wen arbeiten diese Dame und die Herren eigentlich, für ihre Wähler?
Aber fragen Sie die Abgeordneten vielleicht am besten selbst. Neben Herrn Lammert (CDU) handelt es sich um die Abgeordneten Sybille Laurischk (FDP), Heinrich Kolb (FDP), Hans-Joachim Otto (FDP), Peter Danckert (SPD), Friedrich Merz (CDU) sowie Max Straubinger (CSU). Zu erreichen sind sie über die Webseite des Bundestages (www.bundestag.de). Dort finden sich auch weitere Informationen, wie beispielsweise die von Lammert verfügten Ausführungsbestimmungen zur Veröffentlichung der Nebeneinkünfte und die verabschiedeten Verhaltensregeln für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
Vielleicht sollte man auch den jetzt wieder aufflammenden Streit um die Veröffentlichungspflicht der Nebenbezüge dazu nutzen, die Forderung nach Transparenz noch etwas weiter zu präzisieren. Denn es genügt ja eigentlich nicht, nur zu erfahren wieviel ein Abgeordneter dazu verdient, sondern man müßte auch wissen, woher das Geld eigentlich kommt.
Die jetzt erst einmal zurückgestellte Regelung blieb ja noch weit hinter dieser Forderung zurück. Bis zu Lammerts unverfrorenem Eingriff in die Rechte der Wähler, zu erfahren, wer von den bezahlten Volksvertretern noch zusätzlich Kasse macht, war ja nur geplant, die Abgeordneten in drei Gruppen einzuteilen: Abgeordnete die mehr als 1000, mehr als 3500 und mehr als 7000 Euro monatlich verdienen. Aber selbst diese unverfängliche Regelung war den Abgeordneten scheinbar schon zuviel.
Da stellt sich mir doch die Frage, wie wäre es eigentlich, wenn man die Abgeordneten einfach grundsätzlich nur noch nach Leistung bezahlt, also zum Beispiel entsprechend dem Durchschnittseinkommen der Bevölkerung? Dann würden die vielleicht bemerken, daß dies schon seit Jahren kaum mehr steigt, vielmehr real sogar immer weiter sinkt. Und auch die Rentenansprüche der Abgeordneten könnten sich ja künftig an den durchschnittlichen Renten der Bevölkerung orientieren.
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Gerhard Wisnewski
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