»Über die Köpfe der Bürger hinweg« sei der neue Bahnhof in Stuttgart durchgedrückt worden. Nach dem Motto »Friss oder stirb« habe man den armen Stuttgartern »ohne Einbindung der Bürger« einen »Wahnsinnsbahnhof« aufs Auge gedrückt. Das kann man vielleicht Leuten erzählen, die von solchen Bauprojekten keine Ahnung haben. Denn nichts könnte falscher sein. Seit mindestens zehn Jahren wird nichts anderes getan als geredet, verhandelt und vermittelt – nur lässt man das gerne unter den Tisch fallen.
Stuttgart 21-Demo/Von Dimitrios Katsamakas
Der Mann ist der Held der Stunde: Heiner Geißler, ehemaliger Bundesfamilienminister, Generalsekretär und »Querdenker« der CDU, erlebt den reinsten Politikertraum: Mit 80 noch einmal wichtig sein und sich vor den Kameras spreizen dürfen – dieses Glück hat nicht jeder. Vermitteln soll er in dem erbitterten Hickhack um den geplanten Stuttgarter Bahnhofsneubau, bei dem der alte Bahnhof unter die Erde verlegt und so gewaltige 100 Hektar Stadtfläche für die Entwicklung freigemacht werden sollen. Während sich die Schweiz mithilfe einer Firma aus der Nähe von Stuttgart den größten Tunnel der Welt bohrt (Baukosten: neun Milliarden Euro), weigert sich Stuttgart – pardon: »die Stuttgarter« –, mithilfe der gleichen Maschinen ihren Bahnhof und vor allem ihre Gleisanlagen aus dem engen Stadtraum zu entfernen und unter die Erde zu legen. Der Transrapid lässt grüßen. Der wird auch irgendwann überall auf der Welt herumfahren – nur nicht in Deutschland.
Während sich die Schweizer über ihr strategisches Entwicklungsprojekt freuen, blamiert sich der Industriestaat Deutschland mit einem peinlichen Hickhack um die räumliche Neugestaltung einer engen und von Bahntrassen zerschnittenen Talkessel-Metropole. Und diesmal blamieren sich ausnahmsweise mal nicht die herrschenden Politiker.
So weit, so schlecht. Und nun auch noch der Jesuitenschüler Heiner Geißler. Entweder ist der Mann seiner Aufgabe nicht gewachsen – oder er ist alles andere als neutral. Gleich zu Beginn posaunt er einen »Baustopp« hinaus, den es zu diesem Zeitpunkt erstens gar nicht gibt und zweitens auch nur schwer geben kann. Denn wie jeder Häuslebauer weiß, kann man einen einmal in Auftrag gegebenen und begonnenen Bau nicht einfach willkürlich anhalten. Speziell im Land der »Häuslebauer« sollte das eigentlich bekannt sein. Prompt beginnt sich der »große alte Mann« der CDU in den »peinlichen großen alten Mann der CDU« zu verwandeln und muss grummelnd zurückrudern. Prompt wurde aus dem Baustopp eine »Bauunterbrechung« oder ein »bisschen Baustopp«, wie die Presse zu recht witzelte. Doch kaum haben sich die Wogen gelegt, redet Geißler den nächsten Unsinn: »Die Schlichtung ist ein deutliches Signal dafür, dass in Deutschland die Zeit der Basta-Entscheidungen vorbei ist. Staatliche Entscheidungen bei solch gravierenden Projekten ohne Einbindung der Bürger gehören dem vorherigen Jahrhundert an«, sagte Geißler am 17. Oktober 2010 zu Bild am Sonntag.
Da fragt man sich: In welcher Republik hat der Mann die letzten acht Jahrzehnte gelebt? Als ehemaliger Abgeordneter und Bundesminister muss er natürlich genau wissen, dass diese Aussage unhaltbar ist. Diese Wahrheit mag vielleicht unbequem sein und nicht in die Agenda des edlen »Bürgeraufstandes« und der »Montagsdemonstrationen« passen – aber sie lautet: Seit mindestens zehn Jahren wird zwischen Bürgern und Bauherren ausführlich über den Bau verhandelt, vermittelt und gestritten – und zwar bis ins kleinste Detail. Die Gegner des Projekts lassen das gerne unter den Tisch fallen und tun so, als sei »Stuttgart 21« plötzlich vom Himmel gefallen. Aber auch die Befürworter erwähnen merkwürdigerweise nur selten, dass das Projekt bereits in einem quälenden Prozess zwischen Bauherren und Bürgern verhandelt wurde. Deshalb wollen wir der Wahrheit doch einmal die Ehre geben.
Totschweigen kann man das Verfahren wohl deshalb, weil daran eine vergleichsweise verschwindend geringe Zahl von Menschen teilgenommen hat, nämlich »nur« knapp 9.000. Nur so kann man dem Rest der Menschen aus der Region Stuttgart (2,7 Millionen Einwohner) und natürlich dem Rest der Republik erzählen, das Projekt sei »ohne Einbindung der Bürger« durchgedrückt worden. Das ist das eine. Vermutlich liegt es aber auch an einem schlicht »unverkäuflichen« Begriff – einem Begriff, der so nach Beamten, Bürokratie und Akten riecht, dass jedermann sofort weghört. Ja, man scheut sich regelrecht, das Wort in den Mund zu nehmen. Probieren wir’s trotzdem: »Planfeststellungsverfahren«. Mal ehrlich: Da sträuben sich sämtliche Bürgerhaare. Eigentlich sollte man schon wegen dieses Wortes auf die Straße gehen.

Bleiben Sie dran. Denn zumindest auf dem Papier ist das deutsche Planfeststellungsverfahren mindestens so innovativ wie die berühmten Tunnelbohrmaschinen aus Schwanau und eines der spannendsten Verwaltungsverfahren zur Einbindung der Bürger in technische Großprojekte. Hier wie da geht es darum, besonders »dicke Bretter« bzw. Wände zu bohren. Dieses Verfahren zur Beteiligung von Bürgern, Behörden und Organisationen ist erstens unglaublich aufwendig, zweitens unglaublich interessant. Noch interessanter ist, dass man es im Fall von »Stuttgart 21« einfach unter den Tisch fallen lässt und so tut, als habe es gar keine Möglichkeit zum Einspruch und zur Beteiligung gegeben. Und das ist ein glatter Schwindel, den man wie gesagt nur dem unbedarften (und unbeteiligten) Bürger erzählen kann.
Die Wahrheit ist: Wer ein großes Verkehrsprojekt wie »Stuttgart 21« realisieren will, kann das schon qua Gesetz gar nicht ohne den Bürger tun: Er kann nicht einfach wie der Häuslebauer beim zuständigen Bauamt eine Baugenehmigung beantragen. Vielmehr muss er bei der zuständigen Behörde die sogenannte »Planfeststellung« beantragen, womit ein mehrjähriger Diskussions- und Vermittlungsprozess in Gang gesetzt wird. Im Fall von »Stuttgart 21« dauerte er für die einzelnen »Häppchen« des Bauprojekts (die abgeschlossenen »Planfeststellungsabschnitte«) jeweils etwa vier bis fünf Jahre.
Kern der Planfeststellung ist genau das, was es angeblich nicht gegeben hat, nämlich eine umfassende Anhörung. Erstens wird die Planung an alle Organisationen zur Stellungnahme weitergereicht, die es angehen könnte, zum Beispiel Fachbehörden, Gemeinden, Versorgungsunternehmen und Verbände. Zweitens wird die Planung an den Bürger weitergereicht. Dafür wird sie öffentlich zur Diskussion gestellt und die Pläne nach öffentlicher Bekanntmachung einen Monat lang öffentlich ausgelegt. Nach Ablauf dieses Monats haben Einwender »im Ländle« noch einmal zwei Wochen Zeit, ihre Bedenken schriftlich vorzubringen.
Diese schriftlichen Einwände wandern nicht etwa in den Papierkorb, sondern werden an den Antragsteller (also den »Bauherrn«) zur Stellungnahme weitergeleitet. Das heißt, der Bauherr muss sich mit jedem Einwand auseinandersetzen und sich schriftlich dazu äußern.

Das war es aber noch immer nicht. Wenn die Einwände der Bürger und »Gegenäußerungen« des Bauherrn vorliegen, findet eine Verhandlung statt, der sogenannte »Erörterungstermin«. Dieser Termin wird nicht nur öffentlich bekannt gemacht, sondern dazu erhalten laut Gesetz alle, die Einwendungen erhoben haben, eine persönliche Einladung sowie eine Kopie der sie betreffenden Gegenäußerung. Der Einwender kann diesen Termin also kaum verpassen und kann so »bewaffnet« an der Erörterung teilnehmen. Nur wenn mehr als 50 Einwender zu benachrichtigen wären, reicht eine öffentliche Bekanntmachung. Für diese Bekanntmachung genügt dann allerdings nicht das Amtsblatt, sondern sie muss auch in den örtlichen Tageszeitungen erfolgen, »die in dem Bereich verbreitet sind, in dem sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird« (§ 73 Verwaltungsverfahrensgesetz BW).
Das heißt: Alle, die es angeht, bekommen eine solche Planung normalerweise mit. Im Erörterungstermin stehen sich nun der »Vorhabensträger« (»Bauherr«) und der Einwender gegenüber und können mündlich ihre Argumente austauschen – und zwar anhand der vorliegenden Pläne. »Der Vorhabensträger ist aufgefordert, die Argumente für seine Planung darzulegen, gleichzeitig aber auch zu prüfen, ob den einzelnen Einwendungen Rechnung getragen werden kann«, heißt es über das überall fast identische Verfahren beispielsweise bei der Bezirksregierung Köln. Wobei »das erste Ergebnis dieser Prüfung … den Betroffenen dabei bereits in Form der Gegenäußerung« vorliegt. Im Erörterungstermin kann man nun nochmals darüber reden. Unter Umständen spricht ja gar nichts dagegen, die Planung gemäß den Wünschen des Einwenders zu ändern.
Im baden-württembergischen Verwaltungsverfahrensgesetz ist dies zwar nicht explizit geregelt, aber normalerweise hat der Vertreter der Anhörungsbehörde »dabei die Aufgabe, die Verhandlung neutral und ergebnisoffen zu leiten und zu einem Interessenausgleich zu führen« (Bezirksregierung Köln). »Für ihn hat der Termin aber auch den Zweck, alle Argumente für die abschließende Entscheidung ›auf den Tisch‹ zu bekommen. Bei Großvorhaben mit vielen Einwendungen kann ein Erörterungstermin schon einmal mehrere Tage dauern.« Laut baden-württembergischen Verwaltungsverfahrensgesetz (§ 68) hat der Verhandlungsleiter »die Sache mit den Beteiligten zu erörtern«. Er hat sogar darauf hinzuwirken, »dass unklare Anträge erläutert, sachdienliche Anträge gestellt, ungenügende Angaben ergänzt sowie alle für die Feststellung des Sachverhalts wesentlichen Erklärungen abgegeben werden«.
Mit anderen Worten zielt das ganze Planfeststellungsverfahren jedenfalls auf dem Papier darauf ab, dass wirklich nichts undiskutiert bleibt. Und das hat natürlich mit der Tragweite solcher Großprojekte zu tun. Selbst der »Bauherr« hat ein Interesse daran, dass im Planfeststellungsverfahren möglichst viele Leute mitreden, damit nichts übersehen wird. Des Weiteren dient das Verfahren dem Zweck, »alle Interessen möglichst ›unter einen Hut‹ zu bringen«, wie es die Bezirksregierung Köln ausdrückt. Bei sehr großen Projekten wird die Planfeststellung in einzelne Abschnitte unterteilt, im Fall von »Stuttgart 21« gibt es sieben Abschnitte für den Bahnhofsumbau und die Zufahrtsstrecken sowie sechs Abschnitte für die Neubaustrecke Ulm-Wendlingen. Die Planfeststellung für den »Stuttgarter Teil« (Bahnhofsumbau und Zufahrtsstrecken) läuft seit 2001.

Natürlich kann es sein, dass der Plan aufgrund der Einwände geändert werden muss. Denn dafür ist das Anhörungsverfahren ja da. Aber auch diese Änderungen werden nicht an den Betroffenen vorbei durchgeführt. In diesem Fall haben wieder die von der nun geplanten Planänderung betroffenen Bürger, Grundeigentümer, Behörden, Firmen, Organisationen etc. das Wort: Sie haben nun zwei Wochen Zeit zur Stellungnahme.
Im Oktober 2010 war die Planfeststellung für fünf der sieben Planungsabschnitte des Bahnhofsumbaus bereits abgeschlossen; dabei wurden von den Bürgern insgesamt 8.800 Einwände vorgebracht und von Planern und Behörden abgearbeitet. Eine stattliche Zahl. Offenbar haben doch eine Menge Bürger von den Planungen Wind bekommen, sich hingesetzt und ihre Einwände zu Papier gebracht. Dass der Vorgang unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, kann man also nicht behaupten. Wobei natürlich nicht alle Einwände auf eine Absage des Projekts zielten; viele Bürger brachten lediglich punktuell Bedenken und Änderungswünsche vor. Man sollte eigentlich meinen, dass dabei jedes Argument in den Prozess eingebracht wurde.
Wenn nach Jahren die sogenannte »Planfeststellung« erfolgt, ist der Plan in diesem Entwicklungsstadium genehmigt und rechtlich verabschiedet. Natürlich ist damit nicht gesagt, dass jedem Einwand stattgegeben wurde. Mit Sicherheit fällt dabei auch viel unter den Tisch. Und natürlich wird damit auch nicht gesagt, dass das Planfeststellungsverfahren ideal ist. Oder dass nun die Bürger quasi die Planung übernehmen können. Aber damit wird gesagt, dass dies weltweit eines der besten Verfahren zur Einbindung von Bürgern in große Verkehrsprojekte darstellt. Das heißt: Das deutsche Planfeststellungsverfahren ist ebenfalls eine Innovation – auf der nun mit den Füßen herumgetrampelt wird.
Nun wäre es natürlich interessant zu erfahren, wie viele Einwender aus dem Planfeststellungsverfahren heute unter den Demonstranten gegen »Stuttgart 21« sind. Antwort: Der führende Kopf der Bewegung, der Maler und Bürgerrechtler Gangolf Stocker (laut Wikipedia »Sprecher des Aktionsbündnisses gegen das Projekt Stuttgart 21«), schon mal nicht. Jedenfalls beantwortete er meine Frage, ob er Einwender gewesen sei und welche Einwände er dabei vorgebracht habe, nicht. Warum, erhebt sich da die Frage, hat er seine Bedenken demnach nicht zuallererst im Planfeststellungs- verfahren vorgebracht? Geht es ihm etwa gar nicht um einzelne Sachfragen, sondern darum, das Entwicklungs-projekt mithilfe eines Bürgeraufstandes zu kippen? Es habe Tausende von Einwendungen gegeben, schrieb er mir auf meine Anfrage, »fast alle« seien nicht berücksichtigt worden. Und »fast alle Einwender(innen) sind nach wie vor Teil des Protestes gegen S21«. Meine Frage, ob er mir protestierende Einwender nennen könne, beantwortete er jedoch ebenfalls nicht.
Liegen alle Argumente »auf dem Tisch«, erlässt die sogenannte »Planfeststellungsbehörde« den »Planfeststellungsbeschluss«, also die Baugenehmigung. Aufgrund dessen kann der Bauherr nun Baufirmen beauftragen und Verträge abschließen. Hat er die Verträge abgeschlossen, was in Stuttgart der Fall ist, kann er ohne erheblichen juristischen und finanziellen Aufwand nicht mehr zurück. Denn die Auftragnehmer werden schließlich auf die Abmachungen pochen. Zumindest werden Vertragsstrafen und Regresszahlungen fällig, wenn der Auftraggeber die Verträge stornieren will. Eine Baufirma, die für ein oder fünf Jahre disponiert hat, wird das Geld dafür haben wollen – ob nun gebaut wird oder nicht. Die ganzen bisherigen Investitionen in die Planung und die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens wären ohnehin verloren.
Kurz: »Stuttgart 21« mag »Wahnsinn« sein oder auch nicht, der Abbruch des Bauprojektes wäre es ganz sicher …
Copyright © 2010 Das Copyright für die Artikel von Gerhard Wisnewski liegt beim Autor.
Gemeinsame Aktensammelstelle des FoeBuD e.V. und des CCC zum Informationsfreiheitsgesetz geht online
Der Bielefelder FoeBuD e.V. hat gemeinsam mit dem Chaos Computer Club ein Internetportal eingerichtet. Bürgerinnen und Bürger können hier Akten einstellen und anderen zugänglich machen können, die sie zuvor über das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) angefordert haben. Damit können andere die hohe Gebühr (bis zu 500 Euro) für die Akteneinsicht sparen und die Behörden werden von doppelter Arbeit entlastet. Die gemeinsame Aktensammelstelle ist ab sofort unter http://www.befreite-dokumente.de zu erreichen.
«Wir möchten Bürgerinnen und Bürgern das Informationsfreiheitsgesetz schmackhaft machen und zeigen, dass es tatsächlich genutzt wird», erläutert Mitinitiator Frank Rosengart vom Chaos Computer Club, «zudem kritisieren wir die hohen Gebühren und möchten die Behörden ermuntern, die Akten von sich aus zu veröffentlichen».
Auf der Internetplattform http://www.befreite-dokumente.de können Bürgerinnen, Journalisten oder Anwälte sehr einfach die Akten der Öffentlichkeit zugänglich machen, die per IFG von den Behörden «freigekauft» wurden. So können die Kosten für eine Recherche minimiert werden und der Staat wird transparenter. Akten, die bereits digital vorliegen, können direkt eingespielt werden. Ansonsten gibt es auch eine Faxnummer (040-40180156), an die man Akten schicken kann. Auch der Postweg steht offen (FoeBuD e.V., Befreite Dokumente, Marktstraße 18, 33602 Bielefeld). Die Aktensammelstellte fungiert als «Marktplatz», wo sich Interessierte finden können, um die Kosten für eine Anfrage zu teilen.
«Es ist eigentlich die Aufgabe der Behörden, eine solche Plattform bereit zu stellen, aber das wird noch einige Jahre dauern», bedauert Axel Rüweler vom FoeBuD e.V. «Die hohen Gebühren kann sich kaum jemand leisten und stehen im krassen Gegensatz zu dem, was das Gesetz eigentlich bezwecken sollte. Mit dem Portal versuchen wir, den Gebühren ein wenig entgegenzuwirken. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, hier für Abhilfe zu sorgen.»
Hintergrund: Das «Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes» oder kurz Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist seit dem 1. Januar 2006 in Kraft. Das IFG regelt den Zugang zu Akten und
Dokumenten und gibt jedem interessierten Bürger die Möglichkeit, beliebige Akten ohne Begründung anzufordern oder einzusehen, sofern nicht wichtige Gründe dagegen sprechen. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gibt es seit Jahren vergleichbare Gesetze. Das Auswärtige Amt war zuletzt in die Kritik geraten, weil es für vier Seiten Fotokopien 106 Euro an Gebühren verlangte.
Der FoeBuD e.V. möchte Bürgerrechte und Demokratie stärken und diese auch bei der Einführung neuer Technologien bewahren. Der Verein ist in der Vergangenheit vor allem durch die Organisation der BigBrotherAwards in der Öffentlichkeit bekannt geworden. Auch im Bereich RFID hat der FoeBuD e.V. richtungsweisende Impulse gesetzt und als erster in Deutschland mit seiner ?StopRFID-Kampagne? auf die Risiken der Technologie hingewiesen. http://www.foebud.org
Der Chaos Computer Club e.V. setzt sich seit Anfang der 80er Jahre kritisch-kreativ mit neuen Technologien auseinander und beleuchtet die politischen und sozialen Nebenwirkungen der Vernetzung. Der Club als «Kommunikationsplattform für Hacker» ist durch Aufdeckung von Sicherheitsproblemen bekannt geworden und setzt sich für freie Kommunikation in den Datennetzen ein. Vereinssitz ist Hamburg; der CCC ist bundesweit mit etwa 2000 Mitgliedern aktiv. http://www.ccc.de
Rückfragen bitte an:
Frank Rosengart, CCC, 0177-3786912 oder
Axel Rüweler, FoeBuD e.V., mail@foebud.org, 0521-175254
Gerhard Wisnewski
c/o Kopp Verlag, Bertha-Benz-Str.
72108 Rottenburg a.N.