Eine Frau verschwindet kurz vor der Veröffentlichung ihres brisanten Buches und wird einige Tage später tot aufgefunden: Hat die Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig wirklich Selbstmord begangen, wie Medien und Behörden beteuern? Oder war es doch Mord, wie viele Bürger vermuten? Die Staatsanwaltschaft riskiert lieber eine Klage, als Details über den Todesfall herauszurücken. Inzwischen fand ein Spaziergänger an dem Fundort der Leiche eine nach Verwesung riechende Plastikplane und einen Hundekadaver – wurden Kirsten Heisig und ihr Hund etwa verscharrt? Dann wäre es freilich vorbei mit der Selbstmordversion.
Laut Staatsanwaltschaft wird davon ausgegangen, dass sich Kirsten Heisig unmittelbar nach ihrem Verschwinden am Abend des 28. Juni 2010 umgebracht hat. Aber wie? Indem sie sich erhängt hat, heißt es in den Medien. Doch in Wirklichkeit ist das keineswegs sicher. In welcher Situation die Tote gefunden wurde, halten die Behörden nämlich strikt geheim. Der Erhängungstod der Kirsten Heisig ist für die Staatsanwaltschaft nur ein bequemes Mediengerücht, ausgelöst durch Leitern und Kettensägen, welche die Polizei bei der Bergung einsetzte. Die Staatsanwaltschaft selbst will den Erhängungstod dagegen nicht bestätigen, sondern nur »nicht dementieren« – spitzfindige Formulierungstricks, über die man sich nur wundern kann. Warum fasst die Staatsanwaltschaft die Version vom Erhängungstod der Kirsten Heisig nur mit ganz spitzen Fingern an? Warum kann sie nicht einfach klipp und klar sagen, wie Kirsten Heisig gestorben ist?
Fragen über Fragen. Die nächste: Warum wurde die in der Sommerhitze angeblich in einem Waldstück bei Heiligensee verwesende Leiche über fünf Tage lang nicht gefunden? Wenn es stimmt, dass sich Heisig am Abend des 28. Juni das Leben nahm, dann befand sich ihre Leiche in der extrem heißen Woche bis zum 3. Juli 2010 etwa 400 bis 500 Meter von ihrem Auto entfernt nicht weit von einigen Wohnhäusern im relativ lichten Wald. Durch den Wald führen zahlreiche Spazierwege, auf denen Radfahrer unterwegs sind und Anwohner ihre Hunde spazieren führen.
Ich weiß nicht, ob Sie schon einmal eine offen daliegende, verwesende Leiche im Sommer gerochen haben – ich leider schon. Der durchdringende Gestank unterscheidet sich von allen Gerüchen, die wir sonst kennen und wird bereits nach zwei bis drei Tagen absolut unerträglich. Den Aufenthaltsort einer seit mehreren Tagen in der Hitze verwesenden Leiche sollte man also schon aus mindestens 100 Metern Entfernung riechen können. In derselben Gegend wurde einmal ein junges Wildschwein überfahren – das habe wahnsinnig gestunken, sagen die Anwohner.
Das heißt: Schon nach kurzer Zeit hätte es nicht nur jeden Spaziergänger mit seinem Vierbeiner umgehauen, sondern auch die Leichenspürhunde der Polizei, mit denen diese schon unter der Woche in der Gegend unterwegs war.
Tatsächlich war laut Medienberichterstattung schon unter der Woche genau in dem späteren Fundgebiet gesucht worden. Doch weder lieferte die Wärmebildkamera eines Hubschraubers Erkenntnisse, noch stolperten die Beamten bei ihrem Streifzug durch den Wald über die Tote. Gut möglich, so die Berliner Morgenpost am 4. Juli 2010, »dass die Leiche bei der ersten nächtlichen Suche mit auf den Boden gerichteten Lampen übersehen wurde«. Genau das ist aufgrund des durchdringenden Geruches einer offen verwesenden Leiche eben nicht möglich.
Daher sehe ich zwei Alternativen:
Dann aber scheidet ein Selbstmord aus.
Kann das wahr sein? Sicher können die Behörden doch überzeugende Beweise für den Selbstmord der Kirsten Heisig liefern. Daher habe ich Berliner Polizei und Staatsanwaltschaft folgende Fragen gestellt:
Ziemlich klare Fragen, auf deren Beantwortung die Öffentlichkeit ein Recht hat. Und zwar aufgrund des Berliner Landespressegesetzes und des Informationsfreiheitsgesetzes. Denn Kirsten Heisig war nicht nur eine Privatperson, sondern eine Person des öffentlichen Lebens.
Oder anders gesagt: Wo würden wir denn hinkommen, wenn jemand verschwindet und die Behörden das Ganze einfach zum »Selbstmord« erklären, ohne es weiter zu »substanziieren«, wie der Jurist sagt? Meiner Meinung nach muss der Tod einer solchen öffentlichen Person für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sein. Das heißt, die Öffentlichkeit braucht genau so viele Informationen, bis sie den Tod des Betreffenden schlüssig und ohne vernünftigen Zweifel nachvollziehen kann. Alles andere öffnet staatlicher Willkür Tür und Tor. Es entstünde ein rechtsfreier Raum, in dem niemand vor einem »Selbstmord« sicher ist.
Erstaunlicherweise setzte die Berliner Staatsanwaltschaft meinem Auskunftsersuchen jedoch härtesten Widerstand entgegen. Polizei und Staatsanwaltschaft weigerten sich strikt, auch nur eine der genannten Fragen zu beantworten:
Das heißt: Die Berliner Staatsanwaltschaft hat mir nicht den geringsten Beweis für einen Selbstmord der Kirsten Heisig geliefert. Normal ist das nicht. Durch diese eigenartige Nachrichtensperre sah ich mich veranlasst, einen Anwalt einzuschalten, um die Auskünfte doch noch zu erlangen. Bis jetzt lautet das Ergebnis jedoch: Für einen Selbstmord von Kirsten Heisig gibt es keine Beweise,
Dagegen gibt es vieles, was gegen die Version von Polizei und Staatsanwaltschaft spricht:
Mit anderen Worten könnte das darauf hindeuten, dass die Tote eben nicht offen im Wald lag oder hing, sondern verscharrt worden war – Ende der »Selbstmordtheorie«.
Tatsächlich fand ein Spaziergänger drei Tage nach der Bergung der Toten am 3. Juli 2010 an der in den Medien angegebenen Stelle eine grüne Plastikplane mit Verwesungsgeruch, in der gut ein Mensch gelegen haben könnte, sowie einen mit Klebeband verschnürten Hundekadaver.
Heisig-Fundort laut Medien gegenüber der Einmündung Schauflerpfad: Nicht weit hinter diesen Bäumen fand ein Spaziergänger eine Plastikplane und einen Hundekadaver.
In der Plastikplane stand eine bräunliche, nach Verwesung stinkende Flüssigkeit. »Die Polizei, die ich rief, kam vor Ort und sagte, sie setze sich mit der Kripo in Verbindung«, schrieb er mir. Der Spaziergänger machte auch Fotos; nur der rötlichbraune, halb vergrabene Hundekadaver sei auf seinen Handyfotos nicht zu erkennen gewesen, sagte er.

Von einem Spaziergänger gefundene Plastikplane mit Verwesungsgeruch.
Tatsächlich redet niemand davon, dass Kirsten Heisig ja einen Hund besessen haben soll. Neben all ihren Verpflichtungen schaffte sie es auch noch, »mit ihrem Hund joggen zu gehen«, konnte man am 4. Juli 2010 auf der Website der Berliner Morgenpost lesen. Nun, zweifellos kann man im Wald am Elchdamm sehr gut mit dem Hund joggen oder spazieren gehen – wie die dortigen Anwohner auch. Und wenn Heisig mit ihrem Hund ihren Onkel bzw. Verwandten in Reinickendorf besuchte, hätte es sicher nahe gelegen, anschließend sich selbst und dem Vierbeiner im Wald etwas Auslauf zu gönnen. Denn Heiligensee gehört zum Verwaltungsbezirk Reinickendorf. Hat Heisig also etwas gemacht, was in dieser Gegend viele tun – nämlich in dem Wald am Elchdamm ihren Hund ausgeführt? Nur dass sie dabei ihren Mörder traf?
Schon möglich. Denn sorgfältige Kriminalisten trifft man heutzutage vorzugsweise noch in TV-Krimis an – aber nicht unbedingt in der Wirklichkeit, wo Staatsanwaltschaft und Polizei das Ermittlungsmonopol besitzen und im Prinzip machen können, was sie wollen.
Die Plastikplane und der halb vergrabene Hundekadaver könnten sehr gut erklären, warum es nicht nach Verwesung stank und niemand über die Leiche stolperte. Nicht erklären ließe sich dadurch freilich, wie das mit einem Selbstmord zusammenpassen soll.
Gehörte der von dem Spaziergänger gefundene Hund also Kirsten Heisig? Denn was aus ihrem Vierbeiner wurde, darüber verlieren Medien und Behörden interessanterweise kein Wort: Hatte sie ihn irgendwo untergebracht? Oder hatte sie ihn dabei? Wenn ja, dann hätte sie ihn wohl kaum selbst getötet und auch noch verpackt. Deshalb hätte man ihre Leiche im Fall eines Selbstmordes eigentlich schon mit seiner »Hilfe« finden müssen. Sicherlich hätte er daneben gesessen oder wäre in der Gegend herumgestreunt. Einem Mörder dagegen hätte das natürlich nicht recht sein können, weshalb es nahe gelegen hätte, den Hund ebenfalls zu töten.
Natürlich werden immer wieder Haustiere von ihren Besitzern im Wald bestattet. Der Zusammenhang zwischen Heisigs mutmaßlicher Fundstelle, der Plastikplane und dem Hundekadaver ist jedoch auffällig. Ist es wirklich wahrscheinlich, dass genau an dieser Stelle irgendein Hund verschnürt und bestattet wurde? Und dass daneben eine große, nach Verwesung riechende Plastikplane liegt?
Außerdem geschah noch etwas Merkwürdiges: »Als ich am nächsten Tag dort vorbeischaute, war die Stelle mit frischen Baumstämmen abgedeckt«, schrieb mir mein Informant. Daneben seien noch Reifenspuren eines schweren Waldfahrzeuges zu sehen gewesen. Dabei hätte doch nichts näher gelegen, als die Plane und den Hundekadaver nach der Entdeckung einfach zu beseitigen. Eine Schaufel, ein Pritschenwagen, und weg damit. Stattdessen wurde aber ein enormer Aufwand getrieben. Frage: Warum sollte man die Fundstelle eines gewöhnlichen Hundekadavers auf diese Weise »versiegeln«? Ist das also das erste Grab von Kirsten Heisig?

Ist das das erste Grab von Kirsten Heisig?
Spekulationen? Vielleicht. Doch aufgrund des totalen Schweigens von Behörden und auch Kontaktpersonen von Kirsten Heisig bleibt einem Journalisten keine Wahl, als die Mauer des Schweigens mit anderen Mitteln zu durchdringen …
P.S. vom 17.7.2010:
Nach Veröffentlchung des Artikels schrieb mir der Berliner Stadtverordnete René Stadtkewitz: »Ja, ich weiß, dass Sie einen Hund hatte. Sie erwähnte ihn hin und wieder als ihren persönlichen Schutz, wenn sie allein in Parks oder durch den Wald joggen ging. Dass Sie dies regelmäßig tat, hat man ihr wohl angesehen. Was aus dem Hund geworden ist und ob sie ihn an diesem Tag dabei hatte, weiß ich nicht.«
Copyright © 2010 Das Copyright für die Artikel von Gerhard Wisnewski liegt beim Autor.
Von Gerhard Wisnewski
Genau, wie die Iran-Hysterie, wird auch die Hysterie um die angebliche Vogelgrippe Stück für Stück hochgefahren. Man wird den Eindruck nicht los, daß auch diese Propaganda, genau wie die Iran-Propaganda, auf einen ganz bestimmten Höhepunkt zusteuert. Manche Pharma-Kritiker haben eine ganz bestimmte Vorstellung von diesem Höhepunkt – und zwar die Zwangsimpfung für die gesamte Bevölkerung. Die zwangsweise Verabreichung wäre natürlich die ultimative Vermarktung für bestimmte Pharmaprodukte, wie sie Impfstoffe darstellen.
Aber auch jetzt schon hat die Propaganda weitgehend ihren Zweck erfüllt. Millionen und Abermillionen Steuergelder werden Pharmakonzernen rübergeschoben.
Dabei ist der Vergleich mit der Kriegspropaganda keineswegs aus der Luft gegriffen. Denn hier wie dort geht es um Vermarktungs- und Verbrauchsmöglichkeiten für zuweilen völlig überflüssiges und möglicherweise sogar schädliches Material. Die Vogelgrippenpanik kommt da natürlich wie gerufen. Allein Bayern hat laut Gesundheitsminister Werner Schnappauf «1,9 Millionen Therapieeinheiten von antiviralen Medikamenten wie Tamiflu und Relenza im Wert von 22 Millionen Euro beschafft», heißt es in den yahoo-Nachrichten am 1.2.2006.
Mit welchen Horrorszenarien hier gerechnet wird, obwohl weltweit gerade mal etwa 80 Menschen an der Vogelgrippe gestorben sein sollen, ist schon spannend: «Die bayerischen Krankenhäuser müssten sich während einer einmonatigen Spitzenphase auf 8.000 bis 16.000 schwer erkrankte Grippe-Patienten pro Woche einrichten. Trotz aller Maßnahmen sei im schlimmsten Fall mit 14.000 Todesfällen im Freistaat zu rechnen. Schnappauf sprach von einem Ausnahmezustand, der nicht nach heutigen Maßstäben gemessen werden könne», zitieren die yahoo-Nachrichten den Minister. Eine Frage: Wie kommt der Mann auf solche relativ präzisen Zahlen? Für einen Ausnahmezustand gibt es nicht die geringsten Anzeichen.
Die Kurse von Grippemittelherstellern schießen jedenfalls schon mal in die Höhe, auch das Aktienpaket von Donald Rumsfeld dürfte kräftig zugelegt haben. Die Frage ist, ob diese Pillenkartelle inzwischen genug verdient haben, oder ob die Vogelgrippenhysterie bis zur Zwangsimpfung noch weiter angeheizt werden soll.
Zwangsimpfung? Nicht doch, meinen Behörden auf Anfrage.
Tatsächlich ist im «Nationalen Pandemieplan Teil I» vom Dezember 2004 hauptsächlich von Impfempfehlungen die Rede. Wo die Reise jedoch auch hingehen könnte, steht unmißverständlich in Teil II des Pandemieplans:
«Zum anderen besteht die Möglichkeit einer Anordnung der Teilnahme bedrohter Bevölkerungsteile an Schutzimpfungen oder anderen Prophylaxemaßnahmen durch eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) mit Zustimmung des Bundesrates, wenn eine übertragbare Krankheit mit besonders schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist (§ 20 Abs. 6 IfSG). Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden.»
Eine Zwangsimpfung ist also möglich. Sie wird aber wohl nicht stattfinden, weil die Behörden merkwürdigerweise mit einer so raschen Ausbreitung rechnen, daß eine Zwangsimpfung zu spät käme: «Die Frage einer Rechtsverordnung zur Anordnung von Präventionsmaßnahmen stellt sich voraussichtlich nicht, da mit einer so raschen Ausbreitung der Erkrankungen zu rechnen ist, dass eine vollständige Durchimpfung der Bevölkerung als zentrale Maßnahme zur Eindämmung der Pandemie in Deutschland nicht möglich erscheint.»
Und sie wird deshalb möglicherweise nicht stattfinden, weil man annimmt, daß die Leute ohnehin zur Impfung strömen, wenn die Panik nur groß genug ist: «Darüber hinaus ist im Falle einer drohenden Influenzapandemie damit zu rechnen, dass die Akzeptanz antiviraler Prophylaxemaßnahmen und der Schutzimpfung so hoch ist, dass eine entsprechende Rechtsverordnung nicht erforderlich erscheint.»
Daher sieht es so aus, als sollten die Leute mit Hilfe einer genügend großen Panik in eine «freiwillige» Impfung getrieben werden.
Für weitere Artikel über die Vogelgrippe auf dieser Seite benutzen Sie bitte die Suchfunktion.
http://de.news.yahoo.com/060201/12/4usec.html
http://www.saar-echo.de/de/art.php?a=28522
http://www.gandhi-auftrag.de/vogelgrippe.htm
http://www.vogelgrippe-aufklaerung.de/t205f5-Vogelgrippe-H-N-zum-Zweiten.html
http://www.zeitenschrift.com/magazin/49-vogelgrippe.ihtml
http://www.kent-depesche.com/jahrgang2005/2005_35.html
http://www.kent-depesche.com/jahrgang2005/2005_31.html
Gerhard Wisnewski
c/o Kopp Verlag, Bertha-Benz-Str.
72108 Rottenburg a.N.