Gegen einen Selbstmord der Berliner Familienrichterin Heisig sind weitere starke Indizien aufgetaucht: Kurz zuvor besuchte sie noch fröhlich Talkshows, ja, sogar am Tag ihres Verschwindens sagte sie noch einen Auftritt in »Stern TV« zu: »Alles klar und schöne Ferien, liebe Grüße KH«. In wenigen Tagen wollte sie Berichten zufolge mit ihren Töchtern in Urlaub fahren. Selbst die Zeitschrift »EMMA« befand: »Ein sehr befremdlicher Selbstmord«.

Mitte Juni 2010. Etwa zwei Wochen vor ihrem angeblichen Selbstmord zeichnet das ZDF mit der Berliner Amtsrichterin Kirsten Heisig eine Folge der Talkshow »Peter Hahne« auf. Von Depressionen und Selbstmordabsichten keine Spur: »Diese Frau wurde ihrem Ruf mehr als gerecht in der Sendung«, berichtete Hahne später dem Fachdienst »Quotenmeter.de«: »Sie sei bei ihm sehr entschieden, eloquent, konsequent aber auch humorvoll aufgetreten, beschreibt Hahne die 48-Jährige« laut Quotenmeter.de: »Sie erschien mir mutig, tatkräftig, zupackend und kein bisschen resignativ,« so Hahne zu Quotenmeter.de. Angst hätte sie keine gehabt.
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| Wo dieses Auto stand, stand tagelang das Auto der vermißten Familienrichterin Heisig |
Angst? Vor wem? Na, vor den »arabischen Jugendlichen«, natürlich. Nein – die begegneten ihr inzwischen nämlich mit Respekt, sagte sie Hahne. »Bis zum nächsten Mal«, verabschiedete sich Heisig fröhlich nach der Aufzeichnung. Noch auffälliger ist die Diskrepanz zu ihrem angeblichen Selbstmord im Fall »Stern TV«. Noch am Montag, dem 28. Juni, dem Tag ihres Verschwindens, nimmt sie um 13.48 Uhr per SMS die Einladung zur »Stern TV«-Talkshow an: »Alles klar und schöne Ferien, liebe Grüße KH«. Mal ehrlich: Würde ein Selbstmörder, der gerade untertauchen will um sich umzubringen, das noch machen?
Während Heisig an den letzten Korrekturen ihres Buches »Das Ende der Geduld: Konsequent gegen jugendliche Gewalttäter« sitzt, läuft also schon die PR-Maschine heiß und tingelt sie bereits durch Talkshows. Unzweifelhaft wird Heisigs Buch ein Bestseller werden und ihre Karriere als Justizgenie kaum noch zu bremsen sein. Sie selbst will sie offenbar auch nicht bremsen, sondern stürzt sich mit Lust in die Öffentlichkeitsarbeit für ihr Buch.
Anders als die Mehrzahl der bundesdeutschen Beamten, die das Elend bloß verwalten, will Heisig wirklich etwas bewirken. Durch schnelle Aburteilung jugendlicher Straftäter will sie die Strafe mit der Tat in einen für die Jugendlichen erkennbaren Zusammenhang bringen. Ihre Bemühungen gehen als das »Neuköllner Modell« in die Justizgeschichte ein. Die Frage ist nur, ob wirkliche Verbesserungen auch erwünscht sind – oder ob in Wirklichkeit nicht vielmehr das Abrutschen der deutschen Städte in die Kriminalität auf dem Programm steht.
Diese Frage stellte sich möglicherweise auch der Berliner Oberstaatsanwalt Roman Reusch, der einen härteren Umgang mit ausländischen »Intensivtätern« forderte. Laut einem Bericht des Tagesspiegel vom 18. Januar 2008 wurde er deshalb abgesägt. Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) hätte im Mai 2007 »disziplinarische Ermittlungen gegen Reusch eingeleitet, nachdem dieser in einem Interview ›U-Haft als Erziehungsmittel‹ gefordert hatte. Es half Reusch nichts, dass das Interview zuvor genehmigt worden war – eine Rüge und das Disziplinarverfahren hatte er weg.« Und nicht nur das: Genau das, was nun bei Heisig en masse anstand, nämlich Auftritte in Talkshows, hatte man dem Oberstaatsanwalt verboten.
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| Von dieser Straßenbiegung aus, an der Hausnummer Elchdamm 17a, sollen es noch etwa 100 Meter bis zum Fundort der Leiche von Kirsten Heisig sein |
Diesen ›Maulkorb‹ erhielt er laut Tagesspiegel, »weil er in einem Vortrag im Dezember härtere Maßnahmen gegen ausländische Intensivstraftäter wie etwa Abschiebung gefordert hatte.« Im Fall Reusch entstehe der Eindruck, »mit Mitteln des Beamtenrechts jemandem die politische Meinung zu untersagen«, zitierte der Tagesspiegel die Vereinigung der Staatsanwälte (VBS): »Solange jemand nicht gegen die Verfassung verstößt, sollte man mit ihm einen politischen Diskurs führen. Auch wenn man nicht einer Meinung ist. Und Reusch ist ein ausgewiesener Fachmann auf seinem Gebiet«.
Reusch habe jedoch von der Berliner SPD-Justizsenatorin von der Aue »mehrfach einen Maulkorb erhalten, während er ein linkes Tabu gebrochen hat und auf die Probleme mit Jugendgewalt hingewiesen hat«, zitierte der »Tagesspiegel« den CDU-Mann Frank Henkel: »Was mit ihm passiert, ist abenteuerlich, hat Züge von Mobbing und den Charakter einer Strafversetzung«. Offenbar versteht die Berliner Justiz da keinen Spaß. Öffentliche Auftritte ihrer couragierten Staatsanwälte schätzt sie gar nicht.
Nur: Wer kennt schon außerhalb Berlins Oberstaatsanwalt Reusch? Ein Maulkorb für den Medienstar Heisig wäre dagegen ein bundesweiter Skandal gewesen und hätte ein Schlaglicht auf die stalinistischen Methoden der SPD geworfen, wobei sich auch »Die Linke« und »Die Grünen« hinter die Justizsenatorin stellten. Die Fakten im Fall Heisig sagen: Nach der Aufzeichnung einer Talkshow (»Peter Hahne«) und der Zusage zu einer weiteren (»Stern TV«) verschwand sie spurlos und wurde später tot aufgefunden.
Am 3. Juli 2010 hatte es Aue besonders eilig, den Tod der Richterin zu verkünden, ohne dass es über die Identität der Leiche bereits Gewissheit gab: »Wenn wir auch noch nicht über absolute Gewissheit verfügen, müssen wir aufgrund der Erkenntnisse, die der Staatsanwaltschaft vorliegen, davon ausgehen, dass es sich bei der heute aufgefundenen Toten um die vermisste Jugendrichterin Kirsten Heisig handelt.« Normalerweise ein absolutes »no go« für Behörden. Denn den angeblich so schützenswerten Angehörigen überbringt man nun mal keine Todesnachricht, solange nicht jeder Zweifel ausgeräumt ist. Um hier Spekulationen vorzubeugen: Natürlich ist von der Aue »tief erschüttert« über Heisigs Tod.
Das ist aber noch nicht alles. Noch seltsamer ist das Verhalten der Berliner Polizei – insbesondere ihre hellseherischen Fähigkeiten.

»Eine Entführung, überhaupt eine Straftat schließt die Polizei aus«, berichtete der Berliner Kurier bereits kurz nach Heisigs Verschwinden am 2. Juli 2010. Wie kann die Polizei das wissen? Über Heisigs Schicksal können zu diesem Zeitpunkt maximal zwei Personen etwas wissen, nämlich Mörder und Opfer, möglicherweise in Personalunion als Selbstmörder. Weil das so ist, bedeutet das im Umkehrschluß, dass jemand, der zu diesem Zeitpunkt definitive Aussagen über Heisigs Schicksal treffen kann, automatisch zum Kreis der dringend Tatverdächtigen gehört. Vor dem Auffinden der Leiche und der Obduktion sind irgendwelche Aussagen über das Schicksal des Opfers eigentlich nicht möglich.
Bereits zu diesem Zeitpunkt scheint die Berliner Polizei über das Schicksal von Heisig also mehr zu wissen, als die Polizei erlaubt. Denn einen Abschiedsbrief hat es ja nicht gegeben. Zwar wurde angeblich eine SMS von Heisigs Handy an eine ihrer Töchter gesendet – ein Beweis für einen Selbstmord ist das aber nicht (siehe unten). Eher das Gegenteil: Denn welche Mutter würde ihren Töchtern auf diese Weise ihren Selbstmord hinknallen? So nach dem Motto: »Und tschüss, ich begehe jetzt mal Selbstmord«?
Während man im normalen Leben vielleicht davon ausgehen kann, dass wirklich nur der Besitzer eines Handys Absender einer SMS ist, ist das bei einem möglichen Verbrechen natürlich anders. Denn in diesem Fall hat der Täter natürlich auch Zugriff auf das Handy – samt Telefonspeicher.
Laut Welt Online vom 4. Juli 2010 sagte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, »der Suizid sei durch die Obduktion erwiesen.« Ein bisschen apodiktisch – finden Sie nicht? Normalerweise sollte man sich als Fachmann etwas differenzierter ausdrücken. Zum Beispiel: »Gemäß dem Ergebnis der Obduktion weist alles auf einen Selbstmord hin«. Das nächste: Die Todesursache (also zum Beispiel Erdrosseln) ist noch lange nicht gleichbedeutend mit der Todesart (also Mord oder Selbstmord). Tod durch den Strang sagt ja allein noch nichts Abschließendes darüber aus, wer den Betreffenden da hinein gehängt hat. Obduktionen können zwar Todesursachen relativ gut bestimmen, ob es sich um Mord oder Selbstmord handelte aber weniger gut. Da ist wieder mehr die Kriminalistik und Kriminaltechnik gefragt. Denn auch bei Obduktionen gibt es praktisch nie die letzte Wahrheit. Ich wäre deshalb sehr gespannt, den Obduktions- und Tatortbericht zu lesen. Bis dahin glaube ich gar nichts.
Kein Abschiedsbrief? Sehr merkwürdig. Die Frau hatte sowohl eine enorme Lebensleistung als auch eine enorme Lebensbilanz aufzuweisen. Sie hatte zumindest zwei nahestehende Adressaten für einen Abschiedsbrief, nämlich die Töchter. Und sie pflegte ihr Tun ansonsten ausführlichst schriftlich zu begründen – sowohl als Richterin als auch als Buchautorin. Und nun kein Abschiedsbrief? Möglich ist alles, aber wahrscheinlich ist es nicht.
Aber vielleicht wollte sich die Frau eben nicht mehr äußern!
Falsch – denn da wäre ja noch eine »letzte SMS« an eine ihre Töchter: »Die Jugendrichterin hatte am Montagabend in der ruhigen Wohnstraße geparkt, und eine letzte SMS an eine ihrer Töchter geschickt«, diese Tatsachenbehauptung des Berliner Kurier vom 5. Juli 2010 ist unseriös. Richtig müsste es heißen: »Wurde von ihrem Handy aus eine letzte SMS an ihre Töchter geschickt.« »Das ist alles zu viel für mich«, hieß es da laut Bild Website vom 3. Juli 2010. Sie habe »alles falsch« gemacht. Was, bitte, ist »alles«? Sollte das schon alles gewesen sein, gibt die SMS einen Selbstmord inhaltlich gar nicht her. Die daraufhin getätigte, schnelle Äußerung der Berliner Polizei (»Die Ermittler fürchten das Schlimmste …«) gibt also zu denken. Auch im Hinblick auf die Angehörigen, darunter besagte Kinder. Bereits kurz nach Heisigs Verschwinden teilt man ihnen also implizit mit, dass Heisig wohl Selbstmord begangen hat. »Unseriös« ist für dieses Verhalten noch geschmeichelt.

Nein, heißt es bei der Staatsanwaltschaft Berlin, man habe auch bestimmten privaten Umständen ihres Verschwindens die Selbstmordabsicht entnehmen können. Nun ist es aber so, dass eine Selbstmordabsicht noch lange nicht mit einem vollendeten Selbstmord gleichzusetzen ist. Viele Selbstmordgefährdete tauchen wieder lebend auf, weil sie es »nicht geschafft« haben, ihrem Leben ein Ende zu setzen.
Die SMS erinnert an das unbestimmte Zitat aus »Justizkreisen« (»In Justizkreisen hieß es, Heisig habe persönliche Probleme gehabt. Da wird vieles zusammengekommen sein«). »Alles zu viel für mich«? Normalerweise sollte auch ein Selbstmörder Täterwissen besitzen – zum Beispiel, WARUM er die Tat begeht. Dieses Täterwissen offenbart die SMS, nach dem, was wir wissen, gerade nicht: »Alles zu viel für mich« und »alles falsch gemacht« nimmt keinen Bezug auf irgendetwas oder irgendwen. Allein für sich stehend, ist es die typische Äußerung von jemandem, der NICHT WEISS, warum der Betreffende Selbstmord begehen sollte. Wenn Sie mich fragen: Ein Alarmsignal erster Güte. Brutal ausgedrückt, interessiert es das »Team« natürlich den berühmten feuchten Kehricht, warum die Frau sterben muss – es hat sich dafür auch nicht zu interessieren.
Eine SMS wäre für einen Attentäter eine sehr bequeme Methode, einen »Abschiedsbrief« zu simulieren und einen Mord als Selbstmord zu tarnen. Weil die Nachricht vom Handy der Vermissten stammt, nimmt jeder an, dass sie auch von ihr geschickt wurde. Aber natürlich hätte ein Attentäter auch Zugriff auf das Handy. Die Telefonnummern der Angehörigen sind außerdem gespeichert. Praktischer geht’s kaum.
Es gibt da aber auch noch eine menschliche Seite: »Heisig wollte mit den Mädchen in den nächsten Tagen Urlaub machen«, hieß es im Hamburger Abendblatt vom 3. Juli 2010 (Website). Welche Mutter würde sich da per SMS von ihren Töchtern in den Tod verabschieden? Gerade bei einer klaren, wachen und bewussten Frau wie Heisig ist das wohl definitiv auszuschließen.
Interessant ist auch, was die Polizei nach dem Verschwinden von Heisig alles nicht unternahm: »Mordkommission bittet um Mithilfe«, dieser Aufruf auf der Website des Berliner Polizeipräsidenten galt nicht etwa für die verstorbene Richterin, sondern für den Mord an einem Rentner.
Da fragt die Mordkommission:
Das kleine Einmaleins einer Mordermittlung, aber auch einer Ermittlung eines so prominenten Selbstmordes. Denn auch den sollte man genauso lückenlos aufklären, wie einen Mord, damit auch keine Zweifel bleiben. Im Fall Heisig werden diese Fragen hier aber nicht gestellt.
Fazit: Offenbar kann sich unser Staat jede Menge Zweifel leisten, weshalb er auch immer zweifelhafter wird.
P.S.: Während Journalisten normalerweise ganz erpicht darauf sind, »das letzte Interview« mit einem danach plötzlich verstorbenen Menschen zu veröffentlichen, hält das ZDF die aufgezeichnete »Peter Hahne«-Folge mit Kirsten Heisig unter Verschluss und weigert sich, sie herauszugeben. Meine Vermutung: Nach dem Anblick der vitalen Richterin wäre die Sache mit dem Selbstmord für den Zuschauer wohl vom Tisch.
Folgen Sie mir demnächst in Teil 3 bei einem Besuch am »Tatort«
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Von Gerhard Wisnewski
Warum hats der Mann nur so eilig? Kaum hat er vom Bundesverfassungsgericht ordentlich eins zwischen die Hörner bekommen, schüttelt er sich nur kurz und macht weiter: Schäuble will unbedingt, auf Biegen und Brechen, die Bundeswehr im Inneren haben. Nach Artikel 87a Grundgesetz darf die Bundeswehr aber nur zur Verteidigung eingesetzt werden. Nach Artikel 87a Absatz 4 kann die Bundeswehr im so genannten Spannungs- oder Verteidigungsfall zivile Objekte schützen oder Aufgaben zur Verkehrsregelung übernehmen. Das wars dann aber auch schon weitgehend.
Das aber scheint Schäuble nicht zu reichen.
Aus seinem Verhalten geht hervor, daß er das Militär im Inneren dringend zu brauchen meint. Aber wozu? Entweder hat er einen ganz konkreten Krisen- oder Spannungsfall vor Augen, oder aber er plant Größeres.
Mit seinem Drängen nach einem Bundeswehreinsatz im Inneren will Schäuble einen der ganz großen Bremsklötze beseitigen, die eine Demokratie vor dem Abrutschen in die Diktatur bewahren sollen. Denn darf das Militär erst einmal im Inneren tätig werden, kann es natürlich auch dazu benutzt werden, seine Waffen gegen das Volk und/oder die legitime Regierung zu richten.
Oder formulieren wir es einmal anders: Was würden Sie von einem Elektriker halten, der in Ihrem Haus die Hauptsicherung ausbauen will und Ihnen einredet, alles, was die Elektrotechnik bisher über Kurzschlüsse und Sicherungen herausgefunden hat, sei Humbug und einfach falsch? Man brauche einfach keine Hauptsicherung? Mit Recht würden Sie dem Mann die Tür weisen.
Und das sollte man auch schleunigst mit dem Brandstifter Schäuble tun. Der fingert an einem System herum, das er entweder nicht versteht oder viel zu gut versteht.
Dr. Seltsam und Dr. Schäuble
Das wunderbare Foto von Dr. Schäuble machte Benno Kraehahn. Besuchen Sie auch seine Webseite.
http://oraclesyndicate.twoday.net/stories/1302825/
Gerhard Wisnewski
c/o Kopp Verlag, Bertha-Benz-Str.
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